Auflösung Oppenheim Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Wir informieren Sie darüber, dass folgender Fonds zum 30. April 2014 liquidiert wird. Dies bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.

Fondsname WKN ISIN
OP Bond Spezial K 554715 DE0005547152

Die letzte Ausgabe und Rückgabe von Anteilen über die FFB findet noch bis zum 11. April 2014 statt.
Wir werden den Liquidationserlös der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.
Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH

Köln

Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens

OP Bond Spezial K

ISIN: DE0005547152

Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens

Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß

S

38 Absatz 1 InvG in

Verbindung mit

 

 

S

21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung

des richtlinienkonformen Sondervermögens

 

 

OP Bond Spezial K

zum 30.04.2014.

Ferner wird bei diesem Sondervermögen im vierten Quartal 2013 die Depotbankfunktion

 

von der Sal. Oppenheim jr.

 

 

& Cie. AG & Co. KGaA auf die

State Street Bank GmbH,

München

 

 

 

übergehen. Über den genauen Zeitpunkt berichtet eine separate

Veröffentlichung.

 

Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.

 

Es ist vorgesehen, das Sondervermögen zum 30.04.2014 abzuwickeln und den Erlös an

 

die verbleibenden Anteilinhaber zu verteilen. Sollte dies nicht möglich sein, geht mit

 

Wirksamwerden der Kündigung das Verfügungsrecht über das Sondervermögen kraft

 

Gesetzes auf die Depotbank über, die das Sondervermögen in der Folge abwickeln wird.

 

Die Kündigung wird im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres- bzw. Jahresbericht

 

und auf der Internetseite

 

 

www.oppenheim-fonds.de

veröffentlicht.

 

Köln, im August 2013

Die Geschäftsführung