Wir informieren Sie darüber, dass folgender Fonds zum 30. April 2014 liquidiert wird. Dies bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
OP Bond Spezial K | 554715 | DE0005547152 |
Die letzte Ausgabe und Rückgabe von Anteilen über die FFB findet noch bis zum 11. April 2014 statt.
Wir werden den Liquidationserlös der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.
Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens
OP Bond Spezial K
ISIN: DE0005547152
Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß
S
38 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit
S
21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung
des richtlinienkonformen Sondervermögens
OP Bond Spezial K
zum 30.04.2014.
Ferner wird bei diesem Sondervermögen im vierten Quartal 2013 die Depotbankfunktion
von der Sal. Oppenheim jr.
& Cie. AG & Co. KGaA auf die
State Street Bank GmbH,
München
übergehen. Über den genauen Zeitpunkt berichtet eine separate
Veröffentlichung.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Es ist vorgesehen, das Sondervermögen zum 30.04.2014 abzuwickeln und den Erlös an
die verbleibenden Anteilinhaber zu verteilen. Sollte dies nicht möglich sein, geht mit
Wirksamwerden der Kündigung das Verfügungsrecht über das Sondervermögen kraft
Gesetzes auf die Depotbank über, die das Sondervermögen in der Folge abwickeln wird.
Die Kündigung wird im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres- bzw. Jahresbericht
und auf der Internetseite
www.oppenheim-fonds.de
veröffentlicht.
Köln, im August 2013
Die Geschäftsführung