Fondsverschmelzung IPConcept Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! IPConcept hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 30. September 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN

STABILITAS GROWTH – SMALL CAP RESOURCEN P

A0LF6K

STABILITAS – GOLD+RESOURCEN SPECIAL SITUATIONS P

A0MV8V

STABILITAS GROWTH – SMALL CAP RESOURCEN I

A0J4HS

STABILITAS – GOLD+RESOURCEN SPECIAL SITUATIONS I

A0MV8T

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 16. September 2013 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB
den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Mitteilung an die Anleger des Teilfonds
STABILITAS GROWTH-SMALL CAP RESOURCEN
Anteilklasse P : WKN A0LF6K ; ISIN LU0280294629
Anteilklasse I : WKN A0J4HS ; ISIN LU0261105992
STABILITAS – GOLD+RESOURCEN SPECIAL SITUATIONS
Anteilklasse P : WKN A0MV8V ; ISIN LU0308790152
Anteilklasse I : WKN A0MV8T ; ISIN LU0308790236
Die Anleger des oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass die IPConcept (Luxemburg)
S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen,
aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, den STABILITAS GROWTHSMALL
CAP RESOURCEN („übertragender Teilfonds“) mit dem STABILITAS – GOLD+RESOURCEN SPECIAL
SITUATIONS („übernehmender Teilfonds“) zum 30. September 2013 (Übertragungsstichtag) zu
verschmelzen. Die Anteilklasse I des übertragenden Teilfonds wird mit der Anteilklasse I des
übernehmenden Teilfonds sowie die Anteilklasse P des übertragenden Teilfonds mit der Anteilklasse P des
übernehmenden Teilfonds verschmolzen.
Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung im Interesse der Anleger als vorteilhaft, da das
Teilfondsvermögen des übertragenden Teilfonds auf einen Betrag gesunken ist, der unter dem gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestvolumen von 1.250.000 Euro liegt. Eine wirtschaftlich effiziente Verwaltung des
Teilfonds ist somit nicht mehr gewährleistet.
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des
übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:
Übernehmender Teilfonds Übertragender Teilfonds
Anlageziele:
Ziel der Anlagepolitik des STABILITAS –
GOLD+RESOURCEN SPECIAL SITUATIONS
(„Teilfonds“) ist es, unter Berücksichtigung des
Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in
der Teilfondswährung zu erzielen durch die
Fokussierung auf Anlagen in weltweiten
Abbauregionen mit geringen bzw. überschaubaren
politischen und sozialen Risiken. Der Schwerpunkt
des Teilfonds ist dabei auf kleinere bis mittelgroße
Werte (sog. “Micro-, Small- und Mid-Caps“)
ausgerichtet, die mit einem Value-Ansatz analysiert
und selektiert werden.
Der Teilfonds investiert sein Vermögen
Anlageziele:
Ziel der Anlagepolitik des STABILITAS GROWTHSMALL
CAP RESOURCEN („Teilfonds“) ist es,
unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen
angemessenen Wertzuwachs in der
Teilfondswährung zu erzielen durch eine breite
geographische Streuung der Anlagen mit
Anlageschwerpunkt in den klassischen
Goldförderländern (Australien, Südafrika, USA und
Kanada). Überwiegend erfolgt die Anlage in
Aktien von Unternehmen mit mittlerer bis geringer
Marktkapitalisierung (sog. „Mid -oder „Small-
Caps“). Daneben kann die Anlage auch in Aktien
von kleineren Werten (sog. „Micro-Caps“, mit
schwerpunktmäßig in Aktien von Gesellschaften, die
in der Exploration, Förderung und Verarbeitung von
Gold, sonstigen Metallen und anderen Rohstoffen
wie Öl, Gas und Uran sowie nachwachsenden
Rohstoffen tätig sind. Der Teilfonds investiert dabei
überwiegend in Unternehmen, die
a) seltene Metalle wie u.a. Molybdän, Wolfram,
Titan, Lithium, Tantal oder Chrom explorieren,
fördern oder verarbeiten;
b) sich in einer Sondersituation wie etwa einer zu
erwartenden Übernahme oder eigenen
Akquisitionen befinden; dabei handelt es sich
dabei um Wertpapiere gemäss Artikel 41 des
Luxemburger Gesetzes für gemeinsame
Anlagen;
c) eine Neuentdeckung bzw. deutliche
Ausweitung der bestehenden Ressourcenbasis
erwarten lassen.
Der Fokus der Titelauswahl liegt dabei auf
sogenannten Explorations- und Junior Mining
Gesellschaften, die an Wertpapierbörsen oder
anderen geregelten Märkten gehandelt werden, die
die anerkannt und für das Publikum offen sind und
deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist, wobei
ebenfalls Mid Cap und Large Cap Gesellschaften in
der Portfoliozusammenstellung Berücksichtigung
finden.
Der Teilfonds berücksichtigt bei der
Portfoliozusammensetzung eine breite geografische
Diversifikation und vermeidet weitgehend Regionen,
die politisch als instabil einzuschätzen sind.
Explorationsunternehmen sind in der Regel mit
geringer Marktkapitalisierung ausgestatte
Rohstoffunternehmen, die sich meist in einer frühen
Entwicklungsphase der Resourcen-Findung
befinden.
Junior-Mining-Unternehmen sind Rohstoffunternehmen
mit etwas höherer
Marktkapitalisierung, die aber meist schon
Ressourcen vorweisen können, und sich in einem
fortgeschrittenerem Entwicklungs-stadium befinden.
Eventuell befinden sich diese Unternehmen bereits
in einem Produktionsprozess.
Die Verwaltungsgesellschaft wird die Einhaltung der
Anlageziele nicht überprüfen.
Die Performance der jeweiligen Anteil- scheinklassen
des Teilfonds wird in den entsprechenden
„wesentlichen Anleger-informationen“ angegeben.
Grundsätzlich gilt, dass vergangene Performances
kleiner Marktkapitalisierung) erfolgen.
Die Performance der jeweiligen
Anteilscheinklassen des Teilfonds wird in den
entsprechenden „wesentlichen
Anlegerinformationen“ angegeben. Grundsätzlich
gilt, dass vergangene Performances keine Garantie
für künftige Wertentwicklungen darstellen. Es
kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die
Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Die
Verwaltungsgesellschaft wird ausschließlich die in
der Anlagepolitik beschriebenen
Anlagegrundsätze prüfen.
keine Garantie für künftige Wertentwicklungen
darstellen. Es kann keine Zusicherung gemacht
werden, dass die Ziele der Anlagepolitik
erreicht werden. Die Verwaltungsgesellschaft
wird ausschließlich die in der Anlagepolitik
beschriebenen Anlagegrundsätze prüfen.
Anlagepolitik:
Unter Beachtung des Artikels 4 des
Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds
folgende Bestimmungen:
Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je
nach Marktlage und Einschätzung des
Fondsmanagements in Aktien,
Geldmarktinstrumente, Zertifikate, Zielfonds und
Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten
handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich
zulässige Basiswerte wie z.B.: Aktien, Renten,
Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen.
Die Anlage in Aktien beträgt mindestens 51%
investieren.
Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49%
des Netto-Teilfondsvermögens beschränkt, jedoch
kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das
Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich
zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch ohne
Beschränkung in flüssigen Mitteln gehalten und
dadurch kurzfristig von den o.g. genannten
Anlagegrenzen abgewichen werden.
Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“)
können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des
Teilfondsvermögens erworben werden, der
Teilfonds ist daher zielfondsfähig.
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente
(„Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten
Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch
Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst
neben den Optionsrechten auch Swaps und
Terminkontrakte auf alle nach dem Gesetz vom 17.
Dezember 2010 zulässigen Basiswerte. Der Einsatz
dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen
von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen.
Weitere Angaben über die Techniken und
Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu
Techniken und Instrumenten“ des
Verkaufsprospektes zu entnehmen.
Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des
Verwaltungsreglements sind zusammen mit der
Investition in
Anlagepolitik:
Unter Beachtung des Artikels 4 des
Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds
folgende Bestimmungen:
Der Teilfonds investiert sein Vermögen
schwerpunktmäßig in Aktien von Gesellschaften,
deren Gegenstand die Gewinnung, Verarbeitung
und Vermarktung von Gold ist. Einen weiteren
Schwerpunkt bilden Aktien von Unternehmungen,
die mit der Gewinnung, Verarbeitung und
Vermarktung von anderen primären RESOURCEN
tätig sind. Unter „Primäre RESOURCEN“ werden
diejenigen verstanden, die physisch vorhanden
sind wie z.B. Wasser, Edel- und Basismetalle,
Erdöl, Erdgas und Getreide.
Anteile an OGAW oder anderen OGA
(„Zielfonds“) können bis zu einer Höchstgrenze
von 10% des Nettoteilfondsvermögens erworben
werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig.
Die Anlage in Aktien von Unternehmen mit einer
Marktkapitalisierung unter 100,- Mio. Euro ist
zusammen mit den Anlagen nach Art. 4 (3) des
Verwaltungsreglements auf 10% des
Nettoteilfondsvermögens beschränkt.
Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen
Bestimmungen auch Geldmarktinstrumente,
flüssige Mittel und Festgelder in jeder Währung
halten.
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente
(„Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten
Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch
Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst
neben den Optionsrechten auch Swaps und
Terminkontrakte auf alle nach dem Gesetz vom
17. Dezember 2010 zulässigen Basiswerte. Der
Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der
Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements
erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken
 Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe,
Edelmetalle, Hedgefonds und Immobilien
sowie auf Rohstoff-, Hedgefonds- und
Immobilienindices,
auf insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens
begrenzt
und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu
Techniken und Instrumenten“ des
Verkaufsprospektes zu entnehmen
Risikoprofil:
Risikoprofil – Spekulativ
Der Fonds eignet sich für spekulative Anleger.
Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-
Teilfondsvermögen besteht ein sehr hohes
Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe Ertragschancen
gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere
aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus
Risiken, die aus den Änderungen des
Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
Durch die Konzentration auf bestimmte Branchen
(Gold und Resourcen) kann die Anlage des
Teilfondsvermögens in Abhängigkeit von politischen
und wirtschaftlichen Faktoren eines Landes sowie
von der weltökonomischen Situation bzw.
Nachfrage an Ressourcen stärkeren
Kursschwankungen unterliegen als die
Wertentwicklung allgemeiner Börsentrends, welches
zu einem erhöhten Investmentrisiko führen kann.
Ferner kann die Investition in Explorationsunternehmen
aufgrund deren geringer Marktkapitalisierung
und oftmals frühen
Entwicklungsphase der Resourcen-Findung mit
einem erhöhten Risiko verbunden sein.
Gleiches gilt für Junior-Mining-Unternehmen mit
etwas höherer Marktkapitalisierung, die zwar meist
schon Ressourcen vorweisen können und sich in
einem fortgeschrittenerem Entwicklungsstadium
oder Produktionsprozess befinden.
Daher kann der Anteilwert im Vergleich zu breit
diversifizierten Fonds überproportional schwanken
und sich unabhängig von der allgemeinen
Börsentendenz entwickeln. Aktien von kleineren bis
mittleren Werten (sog. „Micro-, Small und Mid-
Caps“), insbesondere von wachstumsorientierten
Nebenwerten, enthalten neben den Chancen auf
Kurssteigerungen auch besondere Risiken; sie
unterliegen dem nicht vorhersehbaren Einfluss der
Entwicklung der Kapitalmärkte und den besonderen
Entwicklungen der jeweiligen Emittenten sowie ihrer
vergleichsweise geringen Marktkapitalisierung und
niedrigen Liquidität. Durch die Investition in Aktien
dieser Marktsegmente kann der Anteilwert im
Risikoprofil:
Risikoprofil – Spekulativ
Der Fonds eignet sich für spekulative Anleger.
Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-
Teilfondsvermögen besteht ein sehr hohes
Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe Ertragschancen
gegenüberstehen. Die Risiken können
insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und
Kursrisiken ausgewählten Branchen (Gold und
Ressourcen), sowie aus Risiken, die aus den
Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren,
bestehen. Durch die Konzentration auf bestimmte
Branchen kann die Anlage des
Teilfondsvermögens in Abhängigkeit von
politischen und wirtschaftlichen Faktoren eines
Landes sowie von der weltökonomischen Situation
bzw. Nachfrage an Ressourcen stärkeren
Kursschwankungen unterliegen als die
Wertentwicklung allgemeiner Börsentrends,
welches zu einem erhöhten Investmentrisiko
führen kann.
Vergleich zu Fonds, die in hochkapitalisierten
Werten investieren, überproportional schwanken.
Bei Wertpapieren, die nicht an Börsen notiert sind,
besteht ein hohes Liquiditätsrisiko, da das in diesen
Anlagen gebundene Anlagevermögen nicht bzw.
nur beschränkt fungibel ist und nur schwer und zu
einem nicht vorhersehbaren Preis und Zeitpunkt
veräußert werden kann.
SRRI:
7
SRRI:
7
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten tatsächlichen teilfondsspezifischen Vergütungs- und
Gebührenregelung des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:
Übernehmender Teilfonds Übertragender Teilfonds
Verwaltungsvergütung: bis zu 2% p.a für die
Anteilklasse I und bis zu 2,25% p.a. für die
Anteilklasse P
Performance-Fee: Bis zu 10% der Wertentwicklung
des Teilfonds, insofern vorherige Wertminderungen
ausgeglichen wurden. Die Auszahlung erfolgt
jährlich.
Verwaltungsvergütung: bis zu 2,25% p.a für die
Anteilklasse I und bis zu 2,5% p.a. für die
Anteilklasse P
Performance-Fee: Bis zu 15% der
Wertentwicklung des Teilfonds, insofern vorherige
Wertminderungen ausgeglichen wurden. Die
Auszahlung erfolgt jährlich.
Anlageberatergebühr (aus Verwaltungs- vergütung):
bis zu 1,60% p.a. des für die Anteilklasse I und bis
zu 1,85% p.a. für die Anteilklasse P; der
Anlageberater erhält die an die
Verwaltungsgesellschaft ausgezahlte Performance-
Fee.
Anlageberatergebühr (aus Verwaltungsverg
ütung): bis zu 1,60% p.a. des für die
Anteilklasse I und bis zu 1,85% p.a. für die
Anteilklasse P; der Anlageberater erhält die an die
Verwaltungsgesellschaft ausgezahlte Performance-
Fee.
Depotbankgebühr: bis zu 0,1% p.a., mindestens
1500,- Euro monatlich
Depotbankgebühr: bis zu 0,1% p.a., mindestens
1500,- Euro monatlich
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,03% p.a., zzgl.
monatlich 1900,- Euro
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,03% p.a.,
zzgl. monatlich 1900,- Euro
Register- und Transferstellenvergütung: bis zu
3000,- Euro jährlich zzgl. 12,50 Euro pro
Transaktion
Register- und Transferstellenvergütung: bis zu
3000,- Euro jährlich zzgl. 12,50 Euro pro
Transaktion
Zur zukünftigen Berechnung der Performance-Fee wird die Berechnungsweise des
übernehmenden Teilfonds beibehalten. Der Verlustvortrag des untergehenden Fonds wird für
diese Berechnung nicht berücksichtigt.
Aufgrund der Fusion kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der
Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse der
Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden.
Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt.
Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen
in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Die Fusion wird durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises agréé)
PricewaterhouseCoopers S.à r.l. begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag das
Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des
Vermögens im abgebenden Teilfonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt,
welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile
bis zum 23. September 2013 um 17:00 Uhr kostenlos an den Teilfonds zurückgeben.
Die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen ist während des Zeitraums vom 23. September 17.00
Uhr bis zum 30. September 2013 17.00 Uhr für den übertragenden Teilfonds nicht möglich.
Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre
Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten,
welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds
ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 1. Oktober 2013 auf der Internetseite der
Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem
genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer
Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion, mit Ausnahme der Kosten für den
Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht
lediglich der übernehmende Teilfonds weiter.
Das aktuelle und zum Übertragungsstichtag gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie
eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der
Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die
Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Die aktuellen und zum Übertragungsstichtag
gültigen wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Teilfonds können kostenlos auf der
Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com abgerufen werden.
Luxemburg im August 2013
IPConcept (Luxemburg) S.A.