Fondsverschmelzung Sal. Oppenheim Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Sal. Oppenheim hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 27. September 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
ST Interkapital I OP 848652 Oppenheim Portfolio 1 848653

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 13. September stattfinden.

Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.

Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.

Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.

Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.

In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.

Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen

FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

An die Anleger der Sondervermögen
ST Interkapital OP und Oppenheim Portfolio 1
Verschmelzung des Sondervermögens ST Interkapital OP
auf das Sondervermögen Oppenheim Portfolio 1 am 27. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das Sondervermögen ST Interkapital OP
(abgebender Fonds) am 27. September 2013 auf das Sondervermögen Oppenheim Portfolio 1 (aufnehmender
Fonds) zu verschmelzen.
Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten des Sondervermögens ST Interkapital OP auf das Sondervermögen Oppenheim
Portfolio 1. Beide sind als richtlinienkonforme Sondervermögen gemäß Investmentgesetz
(InvG) ausgestaltet. Depotbank für beide ist Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA.
Das abgebende Sondervermögen soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlic hkeiten
auf das aufnehmende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden („Verschmelzung“
gem. § 2 Abs. 25 Nr. 1 InvG).
Den Anteilinhabern des abgebenden Sondervermögens ST Interkapital OP werden Anteile an dem aufnehmenden
Sondervermögen Oppenheim Portfolio 1 mit der Verschmelzung ausgegeben.
HINTERGRUND UND BEWEGGRÜNDE DER GEPLANTEN VERSCHMELZUNG
Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzung ist eine Steigerung des Anlagevolumens, um eine
kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu erreichen.
Zugleich wird durch die Bündelung der Vermögenswerte und die damit verbundenen Losgröße nvorteile
die angemessene Risikostreuung durch die Kombination verschiedener Anlagen erleichtert.
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ERWARTETE AUSWIRKUNGEN DER GEPLANTEN VERSCHMELZUNG
Der aufnehmende Fonds Oppenheim Portfolio 1 verfolgt das Ziel, stabile laufende Erträge zu erwirtschaften.
Kurschancen können wahrgenommen werden. Investiert wird vorzugsweise in Euro-Anleihen
mit kürzerer bis mittlerer Restlaufzeit. Berücksichtigt werden insbesondere Staatsanleihen, staatsnahe
Anleihen und Pfandbriefe. Aktien dürfen nicht erworben werden. Wertpapiere, die auf Fremdwährung
lauten, werden gegen Euro abgesichert.
Der abgebende Fonds ST Interkapital OP strebt ein Risikoprofil an, das einem Investment am deutschen
Rentenmarkt entspricht, sowie eine Währungsabsicherung bei Investments außerhalb des Euro-Raums.
Der Fonds investiert zu mindestens 51 % in verzinsliche Wertpapiere.
Der Rendite-Risiko-Indikator im Sinne der Wesentlichen Anlegerinformationen beträgt zum Zeitpunkt
der Übersendung dieses Verschmelzungsplans für das abgebende Sondervermögen 3, für das aufnehmende
Sondervermögen 2.
Der Ausgabeaufschlag beträgt für Oppenheim Portfolio 1 maximal und effektiv 3 %. Der Ausgabeaufschlag
für ST Interkapital OP beträgt maximal und effektiv 5 %. Die Verwaltungsvergütung beträgt bei
Oppenheim Portfolio 1 maximal 0,5 % p.a., der effektive Satz beträgt 0,4 % p.a. Die Verwaltungsvergütung
beträgt bei ST Interkapital OP maximal 1 % p.a.; für die Anteilklasse ST Interkapital I OP werden
effektiv 0,375 % p.a. erhoben; für die Anteilkasse ST Interkapital II OP 0,625 % p.a. Die Depotbankvergütung
des Oppenheim Portfolio 1 beträgt maximal 0,05 % p.a. und effektiv 0,02 % p.a. Die Depotbankvergütung
des ST Interkapital OP beträgt maximal 0,1 % p.a., wird zurzeit aber nicht vereinnahmt .
Erträge werden bei Oppenheim Portfolio 1 wie beim ST Interkapital OP ausgeschüttet.
Das Geschäftsjahr beider Sondervermögen endet jeweils zum 31. Oktober.
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH beabsichtigt nicht, vor oder nach Wirksamwerden der
Verschmelzung eine grundlegende Neuordnung der jeweiligen Portfolien vorzunehmen.
Steuerlich hat die Verschmelzung der Fonds für die Anteilseigner keine Konsequenzen. Sie stellt kein
privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes dar. Die unrealisierten
Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondervermögens aus Finanzinnovationen gelten z um Übertragungsstichtag
als zugeflossen (s. BMF-Schreiben vom 02.06.2005 zu § 14 InvStG, Stand März 2009).
Nachstehend finden Sie eine Gegenüberstellung weiterer wichtiger Fondsdaten.
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ISIN ST Interkapital OP
Anteilklasse I: Anteilklasse II:
DE0008486523 DE0005315170
Oppenheim Portfolio 1
DE0008486531
Erfolgsabhängige Vergütung Nein Nein
Rücknahmeabschlag Keiner Keiner
Fondswährung EUR EUR
Anlegerprofil Aufgrund der derzeitigen Anlagepolitik ist
die Anlage in dieses Sondervermögen für
Anleger geeignet, die bereits gewisse Erfahrungen
mit Finanzmärkten gewonnen haben.
Der Anleger muss bereit und in der
Lage sein, Wertschwankungen der Anteile
und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust
hinzunehmen. Der Anleger sollte
einen mittelfristigen Anlagehorizont haben.
Aufgrund der derzeitigen Anlagepolitik ist die
Anlage in dieses Sondervermögen für Anleger
geeignet, die bereits gewisse Erfahrungen
mit Finanzmärkten gewonnen haben.
Der Anleger muss bereit und in der Lage
sein, Wertschwankungen der Anteile und
gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust
hinzunehmen. Der Anleger sollte einen
mittelfristigen Anlagehorizont haben.
Garantie Nein Nein
Fondsmanager Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Fondsdomizil Deutschland Deutschland
RECHTE DER ANLEGER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERSCHMELZUNG
Anleger der Sondervermögen sind berechtigt, von der Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme ihrer
Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen.
Alternativ können die Anleger des Sondervermögens ST Interkapital OP ihre Anteile ohne weitere Kosten
in Anteile des Sondervermögens CSR Bond Plus OP umtauschen, das vergleichbare Anlagegrundsätze
befolgt und ebenfalls von der OKAG verwaltet wird.
Anleger des Sondervermögens Oppenheim Portfolio 1 können ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile
des Sondervermögens Tiberius EuroBond OP umtauschen, das vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt
und von Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. verwaltet wird.
Das Rückgabe- bzw. Umtauschrecht kann bis einschließlich 20. September 2013 bei der Kapitalanlagegesellschaft
geltend gemacht werden. Ausgegebene Anteilscheine des Sondervermögens ST Interkapital
OP werden zum Übertragungsstichtag durch die Clearstream Banking AG Frankfurt (Wertpapiersammelbank)
bei den depotführenden Stellen eingezogen und mit Ablauf des Übertragungsstichtages kraftlos.
Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des Oppenheim
Portfolio 1 an die bisherigen Anteilscheininhaber des ST Interkapital OP ausgegeben.
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Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Prüfers gem.
§ 40c Absatz 2 InvG kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Prüfung erfolgt erst nach Abschluss der Verschmelzung.
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des Oppenheim Portfolio 1 liegt diesem
Informationsschreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH