Fondsverschmelzung Oyster Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag!Oyster hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 09. August 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds WKN
Oyster-European Mid& Small Cap LU0608364856 Oyster European Small Cap EUR2 LU0178554332

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB fand bereits statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und
Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

Mitteilung an die Anteilinhaber der SICAV
Die Anteilinhaber der SICAV werden hiermit über die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse des
Verwaltungsrats der SICAV (der „Verwaltungsrat“) informiert.
I. Änderungen für alle Teilfonds der SICAV
1. Aktualisierung des Prospekts der SICAV gemäß den „Leitlinien zu börsengehandelten
Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen“ der ESMA
Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass der Prospekt der SICAV infolge der Veröffentlichung
der „Leitlinien zu börsengehandelten Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAWThemen“
durch die ESMA am 18. Dezember 2012 (ESMA/2012/832) aktualisiert wird. Diese Aktualisierung
betrifft vor allem die Kapitel „Auslagen und Gebühren“, „Risikoprofile und -faktoren“ sowie
„Anlagetechniken und -instrumente“ des Prospekts der SICAV. Ein Entwurf des aktuellen
Verkaufsprospekts ist am eingetragenen Geschäftssitz der SICAV erhältlich.
2. Mandatsende des Anlageberaters
Außerdem werden die Anteilinhaber darüber informiert, dass Global Investment Selection – Irish Branch
nicht mehr als Anlageberater der SICAV tätig ist. Die Beendigung des Mandats hat keinerlei Auswirkungen
auf den Stil des Fondsmanagements der Teilfonds der SICAV.
II. Präzisierung der Anlagepolitik der Teilfonds OYSTER – Credit Opportunities und OYSTER
– Market Neutral (nachfolgend „die Teilfonds“)
Diese Präzisierung hat keine Auswirkungen auf den Stil des Fondsmanagements der Teilfonds. Sie erfolgt
im Rahmen der Aktualisierung des Prospekts der SICAV gemäß den bereits erwähnten „Leitlinien zu
börsengehandelten Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen“ der ESMA.
Ein Entwurf des aktuellen Verkaufsprospekts ist am eingetragenen Geschäftssitz der SICAV erhältlich.
III. Wechsel des Teilfondsverwalters der Teilfonds OYSTER – European Corporate Bonds und
OYSTER – Market Neutral (nachfolgend „die Teilfonds“)
Die Anteilinhaber der Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, den
aktuellen Teilfondsverwalter Banque Syz & Co S.A. mit Wirkung vom 1. Juli 2013 durch Syz Asset
Management S.A. zu ersetzen. Diese interne Umstrukturierung innerhalb der SYZ & CO-Gruppe hat keine
Auswirkungen auf den Stil des Fondsmanagements oder auf die von den Teilfonds gezahlten Gebühren.
IV. Änderung bei der Absicherung des Wechselkursrisikos in bestimmten Anteilklassen der
Teilfonds OYSTER – Global High Dividend und OYSTER – World Opportunities
(nachfolgend „die Teilfonds“)
Die Anteilinhaber der Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass die Anteilklassen, die derzeit auf eine
weitgehende Absicherung des Wechselkursrisikos der Anteile gegenüber der gegebenen Währung
ausgerichtet sind, mit Wirkung vom 30. Juli 2013 eine aktive Wechselkursrisikoabsicherung bieten
werden, im Rahmen derer der Teilfondsverwalter nach eigenem Ermessen auf Basis seiner Marktanalysen
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entscheidet, ob er die Portfoliopositionen ganz oder teilweise gegenüber der Währung einer bestimmten
Klasse absichert oder nicht absichert (die Klassen mit „aktivem Hedging“ oder „ha“).
Die Anteilinhaber der Klassen EUR, CHF und I EUR des Teilfonds OYSTER – Global High Dividend und der
Klasse USD2 (umbenannt in USD mit Wirkung vom 1. Juli 2013) des Teilfonds OYSTER – World
Opportunities können bis zum 29. Juli 2013, 12.00 Uhr Luxemburger Zeit, die kostenlose Rücknahme ihrer
Anteile beantragen. Nach Ablauf dieser Frist sind die im Vorangehenden dargelegten Änderungen für alle
Anteilinhaber der Anteilklassen der Teilfonds bindend, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch
gemacht haben.
V. Änderungen der Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmemodalitäten für Anteile des
Teilfonds OYSTER – Japan Opportunities (nachfolgend „der Teilfonds“)
Die Anteilinhaber des Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, die
Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmemodalitäten für Anteile des Teilfonds mit Wirkung vom 29. Juli
2013 wie folgt zu ändern:
„Orderannahmeschluss und Auftragstag
„T“ ist der Auftragstag (jeder Geschäftstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember), der
Tag der Anwendung des NIW bei den Transaktionen.
Mit dem NIW des Tags T werden Aufträge ausgeführt, die:
(bis zum 29. Juli 2013) vor 6.00 Uhr (Luxemburger Zeit) am Auftragstag, d.h. an jedem
Geschäftstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember, eingehen: (T)
(ab dem 29. Juli 2013) vor 12.00 Uhr (Luxemburger Zeit) an jedem dem Auftragstag
vorangehenden Geschäftstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember eingehen: (T-1)
Bewertungstag:
Jeder auf einen Auftragstag folgende Geschäftstag in Luxemburg (T+1).
Berechnung des Nettoinventarwerts per T.
Der Zeichnungs- bzw. Rücknahmebetrag jedes Anteils ist innerhalb von drei (3) Geschäftstagen nach
dem jeweiligen Auftragstag in der Berichtswährung der Anteilklasse zu zahlen.“
Entsprechend werden Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die am 29. Juli 2013 ab 6 Uhr und vor 12 Uhr
(Luxemburger Zeit) eingehen, erstmals nach den oben beschriebenen Modalitäten bearbeitet.
VI. Abschaffung Performancegebühr bei den Teilfonds OYSTER – Global Convertibles und
OYSTER – World Opportunities (nachfolgend „die Teilfonds“)
Die Anteilinhaber der Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsrat für die betreffenden
Anteilklassen der Teilfonds die Abschaffung der Performancegebühr mit Wirkung vom Datum der
Veröffentlichung dieser Mitteilung beschlossen hat. Die vor Inkrafttreten dieser Änderungen aufgelaufene
festgeschriebene und möglicherweise zu entrichtende Gebühr wird an die Verwaltungsgesellschaft gezahlt.
Folgende Anteilklassen der Teilfonds werden wie folgt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 umbenannt:
Teilfonds Bisherige Bezeichnung der Klasse Neue Bezeichnung der Klasse
EUR2 EUR
CHF2 CHF
USD2 USD
No Load EUR2 No Load EUR
Advent Phoenix EUR2 Advent Phoenix EUR
Global Convertibles
Advent Phoenix GBP2 Advent Phoenix GBP
EUR2 EUR
World Opportunities USD2 USD
No Load EUR2 No Load EUR
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VII. Restrukturierung der Anteilklassen der Teilfonds:
OYSTER – European Opportunities
OYSTER – Dynamic Allocation
OYSTER – Market Neutral
(nachfolgend „die Teilfonds“)
Die Anteilinhaber der Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsrat mit dem Ziel einer
wirtschaftlicheren Straffung und im Interesse der Anteilinhaber beschlossen hat, die in den nachfolgenden
Tabellen aufgeführten Anteilklassen mit Wirkung vom 2. August 2013 zu verschmelzen. Die Tabellen
zeigen die abweichenden Merkmale der aufzunehmenden Anteilklassen und der aufnehmenden
Anteilklassen.
Aufnahme der Klasse CHF durch die Klasse CHF2 im Teilfonds OYSTER – European Opportunities
Aufzunehmende Anteilklasse:
CHF
OYSTER – European Opportunities