Änderung der Vertragsbedingungen bei einem DWS Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
DWS Invest Global Emerging Markets Equities LC A0DP7P LU0210301635

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

An die Anleger des Teilfonds
DWS Invest BRIC Plus
26. April 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die folgenden Änderungen wurden für den Teilfonds DWS Invest BRIC Plus mit Wirkung zum 27. Mai
2013 beschlossen:
Namensänderung
Der Name des Teilfonds „DWS Invest BRIC Plus“ wird in „DWS Invest Global Emerging Markets Equities“
geändert, da der Teilfonds in Zukunft generell in Schwellenländer investieren wird. Der Fokus auf die
BRIC-Länder entfällt.
Änderung der Anlagepolitik
In diesem Zusammenhang wird auch die Anlagepolitik des Teilfonds geändert.
Die Anlagepolitik lautet nun:
„Ziel der Anlagepolitik des DWS Invest Global Emerging Markets Equities ist die Erzielung einer
überdurchschnittlichen Rendite. Mindestens 70% des Teilfondsvermögens werden angelegt in
Aktien von Unternehmen, die ihren Sitz in einem Schwellenland haben oder ihre
Geschäftstätigkeit überwiegend in Schwellenländern ausüben oder die als Holdinggesellschaft
überwiegend Beteiligungen von Unternehmen mit Sitz in einem Schwellenland halten. Die
Hauptgeschäftstätigkeit eines Unternehmens wird den Schwellenländern zugeordnet, wenn ein
wesentlicher Teil seiner Gewinne oder Umsätze dort generiert wird.
Als Schwellenländer werden alle diejenigen Länder definiert, die zum Zeitpunkt der Anlage vom
Internationalen Währungsfonds, der Weltbank, der International Finance Corporation (IFC) oder
einer der großen globalen Investmentbanken als nicht entwickelte Industrieländer betrachtet
werden.
Gegenwärtig sind die für den Teilfonds wichtigsten Schwellenländer meistens, aber nicht
ausschließlich, in Asien, Osteuropa und Südamerika gelegen. Dies sind unter anderen Brasilien,
China, Indien, Indonesien, Korea, Malaysia, Mexiko, Russland, Südafrika, Taiwan, Thailand und
die Türkei.
Wenn Anlagen in Ländern getätigt werden, die noch keinen regulierten Markt haben, dann
werden diese Wertpapiere als nicht notierte Finanzinstrumente angesehen.
Zur Erreichung des Anlageziels und Umsetzung der Anlagestrategie kann der Teilfonds in
Einklang mit Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil derivative Techniken, unter
anderen insbesondere Terminkontrakte, Futures, Single-Stock-Futures, Optionen oder Equity-
Swaps einsetzen.
Die Anlage in den oben genannten Wertpapieren kann auch durch Global Depositary Receipts
(GDRs, nur 1:1-Instrumente, ohne eingebettete Derivate, d.h. ohne Hebel), die an anerkannten
Börsen und Märkten notiert sind, oder durch von internationalen Finanzinstituten als erstklassig
bewertete American Depositary Receipts (ADRs, nur 1:1-Instrumente, ohne eingebettete
Derivate, d.h. ohne Hebel) getätigt werden.
Der Fonds darf mehr als 10% des Teilfondsvermögens in Wertpapieren anlegen, die an der
Moskauer Börse (MICEX-RTS) gehandelt werden.
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können in Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und
Genussscheinen, Wandelschuldanleihen und Optionsscheinen auf Aktien von Emittenten, die die
Anforderungen der vorstehenden Absätze nicht erfüllen, angelegt werden.
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in kurzfristige Einlagen, Geldmarktinstrumenten und
Bankguthaben angelegt werden. In Abweichung von der unter Artikel 2 B. (i) festgelegten
Anlagegrenze von 10% hinsichtlich der Anlage in Anteilen anderer Organismen für gemeinsame
Anlagen in Wertpapieren bzw. anderer Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 2 A.
(e) gilt für diesen Teilfonds eine Anlagegrenze von 5%.
Aufgrund einer möglichen Registrierung in Korea gilt für den Teilfonds zudem die folgende
Anlagegrenze:
Der Teilfonds muss mehr als 60% seines Nettovermögens in Vermögenswerten anlegen, die
nicht auf den koreanischen Won lauten.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten, die
in Artikel 2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil angegeben sind, einschließlich der in Artikel
2 A. (j) genannten Vermögenswerte angelegt werden.“
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen
Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen
Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und sonstigen Verkaufsunterlagen sind
kostenlos bei der DWS Investment S.A. und den benannten Zahlstellen erhältlich.
Bis zum 24. Mai 2013 können die Anleger des o.g. Teilfonds ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Bitte
wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Invest SICAV