Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Metzler Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Metzler Geldmarkt 976168 DE0009761684
Threadneedle UK Select Fund 1 987647 GB0002771615

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

An die Anleger des Richtlinienkonformen Geldmarktsondervermögens
Metzler Geldmarkt (ISIN DE0009761684)
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen zum 1. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Besonderen Vertragsbedingungen des Richtlinienkonformen Geldmarktsondervermögens
Metzler Geldmarkt (ISIN DE0009761684) werden mit Wirkung zum 1.
Oktober 2013 geändert.
Das Richtlinienkonforme Geldmarktsondervermögen wird mit Inkrafttreten der Änderungen
zum 1. Oktober 2013 in ein Richtlinienkonformes Sondervermögen umgewandelt.
Damit darf das Sondervermögen die Bezeichnung „Geldmarkt“ nicht
mehr in seinem Namen führen. Das Sondervermögen wird daher ab 1. Oktober
2013 von „Metzler Geldmarkt“ in „Metzler Euro Liquidity“ umbenannt.
Die Umwandlung in ein Richtlinienkonformes Sondervermögen erfolgt durch die
Erweiterung der Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen in den Besonderen Vertragsbedingungen.
Die Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen des Sondervermögens
Metzler Geldmarkt sahen bis zur Umsetzung der „Richtlinie zur Festlegung
von Fondskategorien gemäß § 4 Abs. 2 Investmentgesetz (Fassung von 30. Juni
2011)“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend „Richtlinie“)
die Anlage in mindestens 85% Geldmarktinstrumente vor. Bis zu 15% des
Fondsvermögens durften in festverzinsliche Wertpapiere und Investmentanteile investiert
werden.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie mussten die Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen
des Sondervermögens auf 100% Geldmarktinstrumente angepasst werden, um im
Sinne der Richtlinie als Geldmarktfonds eingestuft zu werden.
Mit dieser Eingrenzung auf 100% Geldmarktinstrumente wurden die Anlagemöglichkeiten
des Sondervermögens eingeschränkt, so dass das Portfoliomanagement
deutlich weniger Möglichkeiten hatte, auf Marktbewegungen zu reagieren. Daher
hat die Metzler Investment GmbH beschlossen, den Fonds auf die Anlagegrundsätze
und Anlagegrenzen, die vor der Umsetzung der Richtlinie am 1. Juli 2011 für das
Sondervermögen gegeben waren, umzustellen.
2/2
Sofern Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, wird die Metzler Investment
GmbH Ihre Anteile an dem Sondervermögen kostenlos zurücknehmen, d.h.
seitens der Kapitalanlagegesellschaft werden keine Kosten für die Rücknahme erhoben.
Die Veröffentlichung der geänderten Vertragsbedingungen für das vorgenannte
dann Richtlinienkonforme Sondervermögen erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger
per 28. Juni 2013 und auf der Hompage der Kapitalanlagegesellschaft unter
www.metzler-fonds.com unter Metzler-Fonds / Vertragsänderungen.
Mit Inkrafttreten der geänderten Besonderen Vertragsbedingungen zum 1. Oktober
2013 erscheinen auch eine aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospektes und die
wesentlichen Anlegerinformationen (KID), die auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft
unter www.metzler-fonds.com veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Metzler Investment GmbH