Fondsverschmelzung Oppenheim Fonds

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Oppenheim hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 02. August 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
Vermögenskonzept Aktien Euroland A0M6XB OP Exklusiv Aktien Select A0M6W6

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB fand bereits statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

An die Anleger der Sondervermögen
Vermögenskonzept Aktien Euroland und OP Exklusiv Aktien Select
Verschmelzung des Sondervermögens Vermögenskonzept Aktien Euroland
auf das Sondervermögen OP Exklusiv Aktien Select am 2. August 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das Sondervermögen Vermögenskonzept
Aktien Euroland (übertragender Fonds) am 2. August 2013 auf das Sondervermögen OP Exklusiv Aktien
Select (übernehmender Fonds) zu verschmelzen.
Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten des Sondervermögens Vermögenskonzept Aktien Euroland auf das
Sondervermögen OP Exklusiv Aktien Select. Beide Fonds sind als richtlinienkonforme Sondervermögen
gemäß Investmentgesetz (InvG) ausgestaltet. Depotbank für beide Sondervermögen ist Sal. Oppenheim
jr. & Cie. AG & Co. KGaA.
Das übertragende Sondervermögen soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlic hkeiten
auf das übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden („Verschmelzung“
gem. § 2 Abs. 25 Nr. 1 InvG).
Den Anteilinhabern des übertragenden Sondervermögens Vermögenskonzept Aktien Euroland R werden
Anteile an dem übernehmenden Sondervermögen OP Exklusiv Aktien Select R mit der Verschmelzung
ausgegeben.
HINTERGRUND UND BEWEGGRÜNDE DER GEPLANTEN VERSCHMELZUNG
Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzung ist eine Steigerung des Anlagevolumens, um eine
kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu erre ichen.
Zugleich wird durch die Bündelung der Vermögenswerte und die damit verbundenen Losgröße nvorteile
die angemessene Risikostreuung durch die Kombination verschiedener Anlagen erleichtert.
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ERWARTETE AUSWIRKUNGEN DER GEPLANTEN VERSCHMELZUNG
Der übernehmende Fonds OP Exklusiv Aktien Select verfolgt langfristig das Ziel eines attraktiven Wertzuwachses.
Für das Sondervermögen sollen mindestens zu 60 % seines Wertes Aktien europäischer Aussteller
erworben werden. Das Fondsvermögen darf nicht zu mehr als 10 % Aktien oder Genussscheine
enthalten, die in asiatischen Währungen notiert sind. Das Fondsmanagement strebt ein fokussiertes Portfolio
an. Der Anlageschwerpunkt kann teilweise auch durch den Erwerb von Anteilen an anderen Investmentvermögen
abgebildet werden, die nach ihren Vertragsbedingungen oder Satzungen überwiegend
in die vorgenannten Vermögensgestände investieren. Die Auswahl der Einzelwerte richtet sich primär
nach Kriterien der fundamentalen Analyse; ihre Gewichtungen tragen Chance-Risiko-Abwägungen
Rechnung.
Das Ziel der Anlagepolitik des übertragenden Fonds Vermögenskonzept Aktien Euroland sind gute Ertrags-
und Wachstumschancen. Dazu investiert der Fonds zu mindestens 90 % in Aktien europäischer
Unternehmen. Dieser Anlageschwerpunkt kann auch durch den Erwerb von Aktienfonds abgebildet werden.
Das Fondsvermögen darf nicht zu mehr als 10 % Aktien oder Genussscheine enthalten, die in asiatischen
Währungen notiert sind.
Beide Sondervermögen sind als richtlinienkonforme Sondervermögen ausgestaltet.
Der Rendite-Risiko-Indikator im Sinne der Wesentlichen Anlegerinformationen beträgt zum Zeitpunkt
der Übersendung dieses Verschmelzungsplans für Vermögenskonzept Aktien Euroland 7, für OP Exklusiv
Aktien Select 6.
Der Ausgabeaufschlag beträgt für OP Exklusiv Aktien Select maximal 5 %, in der Anteilklasse R werden
effektiv 5 % erhoben. Der Ausgabeaufschlag beträgt für Vermögenskonzept Aktien Euroland maximal 5
%, in der Anteilklasse R werden effektiv 2 % erhoben.
Die Verwaltungsvergütung beträgt bei OP Exklusiv Aktien Select maximal 2,0 % p.a., der effektive Satz
beträgt in der R-Tranche 1,0 % p.a. Die Verwaltungsvergütung beträgt bei Vermögenskonzept Aktien
Euroland maximal 2,0 % p.a., der effektive Satz beträgt in der R-Tranche 1,0 % p.a.
Die Depotbankvergütung des OP Exklusiv Aktien Select beträgt maximal 0,05 % p.a. und effektiv 0,05
% p.a. Die Depotbankvergütung des Vermögenskonzept Aktien Euroland beträgt maximal 0,10 % p.a.,
effektiv ebenfalls 0,05 % p.a.
In keinem der beiden Sondervermögen wird eine Performance Fee berechnet.
Erträge werden bei beiden Sondervermögen thesauriert.
Beide R-Tranchen haben keine Mindestanlagesumme.
Das Geschäftsjahr des übernehmenden Sondervermögens endet jeweils zum 30. April, das des übertragenden
Sondervermögens zum 31. März.
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH beabsichtigt nicht, vor oder nach Wirksamwerden der
Verschmelzung eine grundlegende Neuordnung der jeweiligen Portfolien vorzunehmen.
Steuerlich hat die Verschmelzung der Fonds für die Anteilseigner keine Konsequenzen. Sie ste llt kein
privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes dar. Die unrealisierten
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Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondervermögens aus Finanzinnovationen gelten zum Übe rtragungsstichtag
als zugeflossen (s. BMF-Schreiben vom 02.06.2005 zu § 14 InvStG, Stand März 2009).
Nachstehend finden Sie eine Gegenüberstellung der wichtigsten Fondsdaten.
ISIN Vermögenskonzept Aktien Euroland
Anteilklasse R:
DE000A0M6XB7
OP Exklusiv Aktien Select
Anteilklasse R:
DE000A0M6W69
Anlagepolitik Ziele der Anlagepolitik sind gute Ertragsund
Wachstumschancen. Dazu investiert
der Fonds zu mindestens 90 % in Aktien
europäischer Unternehmen. Dieser Anlageschwerpunkt
kann auch durch den Erwerb
von Aktienfonds abgebildet werden. Das
Fondsvermögen darf nicht zu mehr als 10 %
Aktien oder Genussscheine enthalten, die in
asiatischen Währungen notiert sind. Darüber
hinaus können für das Sondervermögen
die nach dem InvG und den Vertragsbedingungen
zulässigen Vermögensgegenstände
erworben werden. Die Gesellschaft wird für
das Sondervermögen nur solche Vermögensgegenstände
erwerben, die Ertrag
und/oder Wachstum erwarten lassen. Derivate
dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken
erworben werden.
Ziel des OP Exklusiv Aktien Select ist langfristig
ein attraktiver Wertzuwachs. Für das Sondervermögen
sollen mindestens zu 60 %
seines Wertes Aktien europäischer Aussteller
erworben werden. Das Fondsvermögen darf
nicht zu mehr als 10 % Aktien oder Genussscheine
enthalten, die in asiatischen Währungen
notiert sind. Das Fondsmanagement strebt ein
fokussiertes Portfolio an. Der Anlageschwerpunkt
kann teilweise auch durch den Erwerb von
Anteilen an anderen Investmentvermögen abgebildet
werden, die nach ihren Vertragsbedingungen
oder Satzungen überwiegend in die vorgenannten
Vermögensgestände investieren. Die
Auswahl der Einzelwerte richtet sich primär
nach Kriterien der fundamentalen Analyse; ihre
Gewichtungen tragen Chance-Risiko-
Abwägungen Rechnung. Darüber hinaus können
für das Sondervermögen die nach dem
InvG und den Vertragsbedingungen zulässigen
Vermögensgegenstände erworben werden. Die
Gesellschaft wird für das Sondervermögen nur
solche Vermögensgegenstände erwerben, die
Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen.
Derivate dürfen zu Investitionsund
Absicherungszwecken erworben werden.
Verwaltungsvergütung 2,0 % p.a., Anteilklasse R z.Zt. 1,0 % p.a. 2,0 % p.a., Anteilklasse R z.Zt. 1,0 % p.a.
Erfolgsabhängige Vergütung keine keine
Depotbankvergütung 0,1 % p.a., z.Zt. 0,05 % p.a. 0,05 % p.a., z.Zt. 0,05 % p.a.
Risiko-Ertrags-Profil 7 6
Ausgabeaufschlag Max. 5 %, Anteilklasse R: z.Zt. 2 % Max. 5 %, Anteilklasse R: z.Zt. 5 %
Rücknahmeabschlag Keiner Keiner
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Geschäftsjahr 01.04. – 31.03. 01.05. – 30.4.
Ertragsverwendung Thesaurierung Thesaurierung
Fondswährung EUR EUR
Fondstyp Richtlinienkonformes Sondervermögen Richtlinienkonformes Sondervermögen
Anlegerprofil Erfahrene Anleger, die in der Lage sind, die
Risiken und den Wert der Anlage einzuschätzen
Erfahrene Anleger, die in der Lage sind, die Risiken
und den Wert der Anlage einzuschätzen
Garantie Nein Nein
Fondsmanager Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Fondsdomizil Deutschland Deutschland
RECHTE DER ANLEGER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERSCHMELZUNG
Anleger der Sondervermögen sind berechtigt, von der Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme ihrer
Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen.
Alternativ können die Anleger beider Sondervermögen ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des
Sondervermögens DWS Top Europe umtauschen, das vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und von
der DWS Investment GmbH verwaltet wird. Die DWS Investment GmbH ist ebenso wie die Oppenheim
Kapitalanlagegesellschaft mbH ein Teil der Deutsche Bank Gruppe.
Das Rückgabe- bzw. Umtauschrecht kann bis einschließlich 26. Juli 2013 bei der Kapitalanlagegesellschaft
geltend gemacht werden. Ausgegebene Anteilscheine des Sondervermögens Vermögenskonzept
Aktien Euroland werden zum Übertragungsstichtag durch die Clearstream Banking AG Frankfurt (Wer tpapiersammelbank)
bei den depotführenden Stellen eingezogen und mit Ablauf des Übertragungssticht ages
kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksicht igung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des
OP Exklusiv Aktien Select R an die bisherigen Anteilscheininhaber des Vermögenskonzept Aktien Euroland
R übertragen.
Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Prüfers gem.
§ 40c Absatz 2 InvG kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Prüfung erfolgt erst nach Abschluss der Ve rschmelzung.
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des OP Exklusiv Aktien Select liegt
diesem Informationsschreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH