Änderung der Vertragsbedingungen bei Oppenheim Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Oppenheim Portfolio E 847130 DE0008471301
Oppenheim DA 848632 DE0008486325
Oppenheim Portfolio 1 848653 DE0008486531
OP East Asia 848662 DE0008486622
OP Euroland Werte 977856 DE0009778563
ZinsPlus OP A0MUWS DE000A0MUWS7

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften
Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen
Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein
Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens
Oppenheim Portfolio E
ISIN DE0008471301
Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung
des richtlinienkonformen Sondervermögens Oppenheim Portfolio E zum 13.12.2013.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das
Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &
Co. KGaA, Köln über. Es ist vorgesehen, das Sondervermögen nicht gemäß § 39 Absatz
1 und 2 Investmentgesetz abzuwickeln, sondern die Verwaltung des Sondervermögens
gemäß § 39 Absatz 3 Satz 1 Investmentgesetz mit Wirkung zum 13.12.2013 durch die
Depotbank auf die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main zu übertragen.
Ferner soll zum 13.12.2013 die Depotbankfunktion für das Sondervermögen von der Sal.
Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München
übergehen.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Die Übertragung der Verwaltung und der Depotbankwechsel des Sondervermögens
stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kündigung wird im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres- bzw. Jahresbericht
und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im Juni 2013
Die Geschäftsführung
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens
ZinsPlus OP
ISIN: DE000A0MUWS7
Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung
des gemischten Sondervermögens ZinsPlus OP zum 13.12.2013.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das
Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &
Co. KGaA, Köln über. Es ist vorgesehen, das Sondervermögen nicht gemäß § 39 Absatz
1 und 2 Investmentgesetz abzuwickeln, sondern die Verwaltung des Sondervermögens
gemäß § 39 Absatz 3 Satz 1 Investmentgesetz mit Wirkung zum 13.12.2013 durch die
Depotbank auf die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main zu übertragen.
Ferner soll zum 13.12.2013 die Depotbankfunktion für das Sondervermögen von der Sal.
Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München
übergehen.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Die Übertragung der Verwaltung und der Depotbankwechsel des Sondervermögens
stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kündigung wird im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres- bzw. Jahresbericht
und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im Juni 2013
Die Geschäftsführung
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens
OP Euroland Werte (neuer Name: „SOP EurolandWerte“)
Anteilklasse I: ISIN DE000A0YCG63
Anteilklasse R: ISIN DE0009778563
Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung
des richtlinienkonformen Sondervermögens OP Euroland Werte (neuer Name: „SOP
EurolandWerte“) zum 13.12.2013.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das
Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &
Co. KGaA, Köln über. Es ist vorgesehen, das Sondervermögen nicht gemäß § 39 Absatz
1 und 2 Investmentgesetz abzuwickeln, sondern die Verwaltung des Sondervermögens
gemäß § 39 Absatz 3 Satz 1 Investmentgesetz mit Wirkung zum 13.12.2013 durch die
Depotbank auf die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main zu übertragen.
Ferner soll zum 13.12.2013 die Depotbankfunktion für das Sondervermögen von der Sal.
Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München
übergehen.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Die Übertragung der Verwaltung und der Depotbankwechsel des Sondervermögens
stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kündigung wird im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres- bzw. Jahresbericht
und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im Juni 2013
Die Geschäftsführung
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens
OP East Asia
ISIN: DE0008486622
Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung
des richtlinienkonformen Sondervermögens OP East Asia zum 13.12.2013.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das
Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &
Co. KGaA, Köln über. Es ist vorgesehen, das Sondervermögen nicht gemäß § 39 Absatz
1 und 2 Investmentgesetz abzuwickeln, sondern die Verwaltung des Sondervermögens
gemäß § 39 Absatz 3 Satz 1 Investmentgesetz mit Wirkung zum 13.12.2013 durch die
Depotbank auf die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main zu übertragen.
Ferner soll zum 13.12.2013 die Depotbankfunktion für das Sondervermögen von der Sal.
Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München
übergehen.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Die Übertragung der Verwaltung und der Depotbankwechsel des Sondervermögens
stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kündigung wird im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres- bzw. Jahresbericht
und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im Juni 2013
Die Geschäftsführung
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens
Oppenheim Portfolio 1
ISIN DE0008486531
Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung
des richtlinienkonformen Sondervermögens Oppenheim Portfolio 1 zum 13.12.2013.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das
Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &
Co. KGaA, Köln über. Es ist vorgesehen, das Sondervermögen nicht gemäß § 39 Absatz
1 und 2 Investmentgesetz abzuwickeln, sondern die Verwaltung des Sondervermögens
gemäß § 39 Absatz 3 Satz 1 Investmentgesetz mit Wirkung zum 13.12.2013 durch die
Depotbank auf die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main zu übertragen.
Ferner soll zum 13.12.2013 die Depotbankfunktion für das Sondervermögen von der Sal.
Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München
übergehen.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Die Übertragung der Verwaltung und der Depotbankwechsel des Sondervermögens
stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kündigung wird im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres- bzw. Jahresbericht
und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im Juni 2013
Die Geschäftsführung
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens
Oppenheim DA
ISIN DE0008486325
Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung
des richtlinienkonformen Sondervermögens Oppenheim DA zum 13.12.2013.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das
Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &
Co. KGaA, Köln über. Es ist vorgesehen, das Sondervermögen nicht gemäß § 39 Absatz
1 und 2 Investmentgesetz abzuwickeln, sondern die Verwaltung des Sondervermögens
gemäß § 39 Absatz 3 Satz 1 Investmentgesetz mit Wirkung zum 13.12.2013 durch die
Depotbank auf die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main zu übertragen.
Ferner soll zum 13.12.2013 die Depotbankfunktion für das Sondervermögen von der Sal.
Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München
übergehen.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Die Übertragung der Verwaltung und der Depotbankwechsel des Sondervermögens
stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kündigung wird im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres- bzw. Jahresbericht
und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im Juni 2013
Die Geschäftsführung