Änderung der Vertragsbedingungen bei einem DWS Fonds

FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgendem Fonds:

Fondsname WKN ISIN DWS DifferenzChance 2013 DWS0DB LU0273277615


Die detaillierten Informationen zu diesem Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

 

Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main 23. Mai 2013

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An die Anleger des Fonds
DWS DifferenzChance 2013

 

15. Mai 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Auslaufens der Garantie hat die DWS Investment S.A die nachfolgenden Änderungen mit Wirkung zum 17. Juni 2013 für den Fond commun de placement („FCP“) DWS  DifferenzChance 2013 beschlossen:

Namensänderung

Der Name des FCP „DWS DifferenzChance 2013“ wird in „DWS Global Protect 80“ geändert.

Änderung der Anlagepolitk
In diesem Zusammenhang wird auch die Anlagepolitik in Artikel 18 des Verwaltungsreglements –Besonderer Teil des o.g. FCP vollständig geändert.

Artikel 18 lautet nun wie folgt:

„Ziel der Anlagepolitik des Garantiefonds DWS Global Protect 80 ist die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro.

Der Fonds kann hierzu in verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Partizipations-und Genussscheinen, Aktien, Aktienzertifikate, Aktienanleihen, Optionsscheine auf Aktien, Geldmarktinstrumente, liquide Mittel und Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder börsengehandelten Fonds (ETF – Exchange Traded Funds) bzw. die jeweiligen Derivate aller vorherigen Instrumente
investieren. Sofern das Fondsvermögen in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren investiert wird, können insbesondere Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds, gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds, Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den internationalen Rohstoffbereich investieren, Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erworben werden. Diese Investitionen erfolgen im Einklang mit Artikel 41 (e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Fondsvermögen auch vollständig in einer dieser Fondskategorien oder einer der o.g. Wertpapiere bzw. Derivate angelegt werden. Dabei wird auf eine internationale Streuung geachtet. Daneben darf das Fondsvermögen in alle anderen zulässigen Vermögenswerte angelegt werden.

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Der Fonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie, bei der laufend marktabhängig zwischen einer Wertsteigerungskomponente und einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet wird. Die Wertsteigerungskomponente besteht aus risikoreicheren Anlagen, wie z.B. Aktien- und riskanteren Rentenfonds, Direktanlagen in oder Derivaten auf risikoreichere Komponenten wie Aktien und riskantere
Rentenpapiere, die Kapitalerhaltkomponente besteht aus weniger risikoreichen Anlagen, wie z.B. weniger risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw. Direktanlagen in oder Derivate auf weniger risikoreichen Renten-/Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht, einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen der internationalen Kapitalmärkte, wie bspw. den
internationalen Aktien-, Renten- und Rohstoffmärkten zu erreichen. Hierbei wird sowohl auf eine geografische Streuung, als auch auf eine Diversifikation von Anlageklassen geachtet, wobei je nach Markteinschätzung das Fondsvermögen auch vollständig in einer Anlageklasse angelegt werden kann. Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen.

Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch Umschichtungen zwischen der Wertsteigerungskomponente und der Kapitalerhaltkomponente je nach Marktlage vorgenommen. Dabei wird im Allgemeinen der Anteil der Komponente erhöht, der in der jüngeren Vergangenheit die bessere Wertentwicklung aufweist.

Der Fonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“) Mechanismus, der 80%des höchsten Nettoinventarwerts des Fonds sichert. Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus und seine Auswirkung auf den Garantiewert ist im Artikel 24 des Verwaltungsreglements – Besonderer Teil näher beschrieben. Um einen Schutz vor extremen Verlusten der risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Fonds auch regelmäßig in derivative Instrumente an, die in einem solchen Verlustfall die Wertverluste ab einer gewissen Grenze kompensieren.

Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird:

Der Ertrag des Fonds unterliegt generell dem Risiko einer negativen Wertentwicklung der im Fonds enthaltenen Finanzinstrumente sowie deren Volatilität. Bestimmte Marktbedingungen, wie z. B. ein niedriges Zinsniveau, systembedingte  Verzögerungen des Umschichtungsmechanismus sowie schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie können die Flexibilität der beschriebenen Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und die Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen. Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional oder überhaupt nicht mehr
partizipieren. Im letzten Fall ist der Fonds zu 100% in die Kapitalerhaltkomponente investiert, deren Wert in der Regel dem Garantiebetrag entsprechen wird.“

Anlagegrenzen
In Abweichung von Artikel 4 Absatz B. i) des Verwaltungsreglements – Allgemeiner Teil gilt Folgendes:

Das Fondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden.

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Dabei ist jeder Fonds eines Umbrella-Fonds wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro Fonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung. Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen.

Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und /oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b),c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt.

Risikomanagement
Das Marktrisiko im Fondsvermögen wird durch die Methode des relativen Value-at-Risk (VaR) begrenzt.

Zusätzlich zu den Bestimmungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospekts wird das potenzielle Marktrisiko des Fondsvermögens an einem Referenzportfolio gemessen, das
keine Derivate enthält.

Das Referenzportfolio schließt daher jegliche Hebelwirkung von Derivaten aus. Das entsprechende Referenzportfolio für das Fondsvermögen DWS Global Protect 80 ist der MSCI World.
Die Hebelwirkung wird voraussichtlich nicht den doppelten Wert des Fondsvermögens überschreiten. Die angegebene erwartete Hebelwirkung ist jedoch nicht als zusätzliche Risikogrenze für das Fondsvermögen anzusehen.“

Streichung des Rücknahmeabschlags

Der Rücknahmeabschlag von 2,5% wird gestrichen.

Änderung der Kostenpauschale und Streichung der Pricing Fee

Die Kostenpauschale in Höhe von bis zu 1,05% p.a. erhöht sich auf bis zu 1,10% p.a. Zudem entfällt die Pricing Fee.

Daher lautet der erste Paragraph des Artikels 20 „Kosten und erhaltene Dienstleistungen“ des Verwaltungsreglement – Besonderer Teil nun wie folgt:

„Der Fonds zahlt eine Kostenpauschale von bis zu 1,10% p.a. auf das Netto-Fondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-lnventarwertes. Ausdieser Kostenpauschale werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft, das Fondsmanagement, der Vertrieb und die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Fonds in der Regel am Monatsende entnommen.“

Einführung der Möglichkeit zur Fusion des FCP

In Artikel 22 „Dauer des Fonds“ des Verwaltungsreglement – Besonderer Teil wird der folgende Satz gestrichen:

„Das Recht zur Fusion nach Artikel 15 ist im Hinblick auf die bestehende Garantie ausgeschlossen. Nach Ablauf der Laufzeit wird die Verwaltungsgesellschaft die Depotbank beauftragen, den Netto-Liquidationserlös an die Anleger zu verteilen.“

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Und lautet nun:

„Die Laufzeit des Fonds ist unbefristet.“

Änderung der Garantie
Auf Grund der Änderungen der Anlagepolitik wird die Garantie in Artikel 24 des Verwaltungsreglement – Besonderer Teil geändert und lautet nun:

„Die DWS Investment S.A. garantiert, dass der Anteilwert des Fonds zuzüglich etwaiger Ausschüttungen nicht unter 80% des höchsten, ab dem 17.06.2013 erreichten Netto-
Inventarwertes liegt. Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden, wird die DWS
Investment S.A. den Differenzbetrag aus eigenen Mitteln in das Fondsvermögen
einzahlen.

Der Garantiewert wird täglich ermittelt:

Der erste Garantiewert am 17.06.2013 entspricht 80% des Anteilspreises am 17.06.2013. Danach entspricht der Garantiewert 80% des höchsten Netto-Inventarwertes ab dem 17.06.2013. Entsprechend kann der Garantiewert ab 17.06.2013 nur gleichbleiben oder steigen, nicht aber fallen. Für alle Anleger im Fonds gilt, unabhängig vom Zeitpunkt der Anlage, der gleiche Garantiewert. Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Fonds negativ beeinflussen, ermäßigt sich die Garantie um den Betrag, den diese Differenz einschließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmacht.

Die aktuellen Garantiewerte werden in den Rechenschaftsberichten veröffentlicht und können bei der Verwaltungsgesellschaft abgefragt werden.“ Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und sonstigen
Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment S.A. und den benannten Zahlstellen erhältlich.

Bis zum 17. Juni 2013 können die Anleger des o.g. Sondervermögens ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.

Mit freundlichen Grüßen,
DWS Investment S.A.