Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
DWS Europe Dynamic | 515237 | DE0005152375 |
DWS Diskont Aktiv | 515238 | DE0005152383 |
DWS German Small/Mid Cap | 515240 | DE0005152409 |
DWS Global Growth | 515244 | DE0005152441 |
DWS Bonus Aktiv | 515245 | DE0005152458 |
DWS Zukunftsressourcen | 515246 | DE0005152466 |
DWS ZukunftsInvestitionen | 515248 | DE0005152482 |
DWS Global Strategie (Renten) | 515249 | DE0005152490 |
DWS Stiftungsfonds | 531840 | DE0005318406 |
DWS Investa | 847400 | DE0008474008 |
DWS Akkumula | 847402 | DE0008474024 |
DWS Euroland Strategie (Renten) | 847403 | DE0008474032 |
DWS Inter-Renta | 847404 | DE0008474040 |
RING-AKTIENFONDS DWS | 847405 | DE0008474057 |
RING-RENTENFONDS DWS | 847406 | DE0008474065 |
DWS Global-Gov Bonds | 847408 | DE0008474081 |
DWS Global Metals & Mining Typ O | 847412 | DE0008474123 |
DWS-Energy Typ 0 | 847413 | DE0008474131 |
DWS-Technologiefonds | 847414 | DE0008474149 |
DWS European Opportunities | 847415 | DE0008474156 |
DWS Telemedia Typ 0 | 847421 | DE0008474214 |
DWS Flexizins Plus | 847423 | DE0008474230 |
BARMENIA Renditefonds DWS | 847424 | DE0008474248 |
DWS Convertibles | 847426 | DE0008474263 |
DWS German Equities Typ O | 847428 | DE0008474289 |
RING-INTERNATIONAL DWS | 847429 | DE0008474297 |
DWS Global Small/Mid Cap | 847650 | DE0008476508 |
DWS Vermögensbildungsfonds R | 847651 | DE0008476516 |
DWS Covered Bond Fund | 847653 | DE0008476532 |
DWS Inter-Vario-Rent | 847659 | DE0008476599 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte den beigefügten dauerhaften
Datenträgern.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Informationen auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei den beigefügten Dokumenten
um Schriftstücke der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von
Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Europe Dynamic beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Europe Dynamic
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Diskont Aktiv beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Diskont Aktiv
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS German Small/Mid Cap beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS German Small/Mid Cap
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Global Growth beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Global Growth
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Bonus Aktiv beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die Anlagepolitik
des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Bonus Aktiv
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Zukunftsressourcen beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Zukunftsressourcen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS ZukunftsInvestitionen beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS ZukunftsInvestitionen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Global Strategie (Renten) beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen an
die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einer Wertsteigerung)
gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, wenn der Anteilwert
am Ende der Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes des
Sondervermögens (High Water Mark), der am Ende der fünf vorhergehenden
Abrechnungsperioden erzielt wurde, übersteigt.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Global Strategie (Renten)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Stiftungsfonds beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Stiftungsfonds
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Investa beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die Anlagepolitik des
Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Investa
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Akkumula beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die Anlagepolitik
des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Akkumula
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Euroland Strategie (Renten) beschlossen. Die Ausrichtung bzw.
die Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen an
die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einer Wertsteigerung)
gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, wenn der Anteilwert
am Ende der Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes des
Sondervermögens (High Water Mark), der am Ende der fünf vorhergehenden
Abrechnungsperioden erzielt wurde, übersteigt.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Euroland Strategie (Renten)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Inter-Renta beschlossen.
Änderung der Anlagegrenzen
Die Anlagegrenzen in § 25 der Besonderen Vertragsbedingungen des o.g. Sondervermögens
werden dahingehend geändert, dass die Beschränkung auf den Erwerb von Aktien in
Ausübung von Wandlungs- und Bezugsrechten ersatzlos gestrichen wird (§ 25 Absatz 4 der
Besonderen Vertragsbedingungen).
Änderung der Kostenklausel und Streichung der erfolgsabhängigen Vergütung
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten. Die Höhe der Kostenpauschale bleibt unverändert. Hingegen entfällt
künftig die Erhebung einer erfolgsbezogenen Vergütung.
Zu beachten ist, dass auf Grund der Einführung von Anteilklassen das bisherige
Sondervermögen mit Auflegungsdatum 1. Juli 1969 in die Anteilkasse LD aufgegangen ist.
Diese Änderung reflektiert die Einführung verschiedener Anteilklassen und hat keine weiteren
Auswirkungen auf Ihre Anlegerrechte.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Bis zum 28. Juni 2013 können die Anleger des o.g. Sondervermögens ihre Anteile kostenlos
zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Mit freundlichen Grüßen,
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Inter-Renta
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen Basler-Aktienfonds DWS beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 30 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
Basler-Aktienfonds DWS
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen Basler-Rentenfonds DWS beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 30 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
Basler-Rentenfonds DWS
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Global-Gov Bonds beschlossen.
Änderung der Anlagegrenzen
In Zukunft werden bei der Auswahl der Wertpapiere unter anderem sogenannte ESGKriterien
(Ecology, Social und Goverance) berücksichtigt werden. Daher die Anlagepolitik des
o.g. Sondervermögens geändert. In den in § 25 der Besonderen Vertragsbedingungen
verankerten Anlagegrenzen wird die Begrenzung der Käufe von Wertpapieren von Staaten
oder staatlichen Institutionen aus Emerging Markets ersatzlos gestrichen. Zudem wird die
Möglichkeit der Anlage in Pfandbriefe und pfandbriefähnliche Wertpapiere ersatzlos
gestrichen. Zusätzlich wird die Anlagegrenze für Geldmarktinstrumente erhöht.
In diesem Zusammenhang wurde auch der Name des Sondervermögens „DWS Global-Gov
Bonds“ in „DWS ESG Global-Gov Bonds“ geändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten. Die Gebührensätze bleiben jedoch unverändert.
Zu beachten ist, dass auf Grund der Einführung von Anteilklassen das bisherige
Sondervermögen mit Auflegungsdatum 2. Mai 1972 in die Anteilkasse LC aufgegangen ist.
Diese Änderung reflektiert die Einführung verschiedener Anteilklassen und hat keine weiteren
Auswirkungen auf Ihre Anlegerrechte.
An die Anleger des Fonds
DWS Global-Gov Bonds
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Bis zum 28. Juni 2013 können die Anleger des o.g. Sondervermögens ihre Anteile kostenlos
zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Mit freundlichen Grüßen,
DWS Investment GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Global Metals & Mining Typ O beschlossen. Die Ausrichtung
bzw. die Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Global Metals & Mining Typ O
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Energy Typ O beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Energy Typ O
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
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Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Technology Typ O beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Technology Typ O
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS European Opportunities beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS European Opportunities
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Telemedia Typ O beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Telemedia Typ O
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Flexizins Plus beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einer
Geldmarktanlage) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, wenn der Anteilwert
am Ende der Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes des
Sondervermögens (High water mark), der am Ende der fünf vorhergehenden
Abrechnungsperioden erzielt wurde, übersteigt.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Flexizins Plus
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
21. März 2013
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen Barmenia Renditefonds DWS beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 30 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten. Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
Barmenia Renditefonds DWS
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Convertibles beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die Anlagepolitik
des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Convertibles
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS German Equities Typ O beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS German Equities Typ O
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen Basler-International DWS beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 30 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
Basler-International DWS
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Global Small/Mid Cap beschlossen. Die Ausrichtung bzw. die
Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Für die genannten Sondervermögen werden nun zusätzlich die folgenden Anforderungen nun
an die vorliegende Art der erfolgsabhängigen Vergütung (Orientierung an einem
Vergleichsindex) gestellt:
a) Die erfolgsabhängige Vergütung hat eine maximale Höhe von 4% des
Durchschnittswertes des Sondervermögens innerhalb einer Abrechnungsperiode;
b) Bei Berechnung eines negativen Betrags wird dieser auf die nächste
Abrechungsperiode vorgetragen. Dieser Verlustvortrag wird bei der Berechnung des
Vergütungsanspruchs über fünf Abrechnungsperioden berücksichtigt;
c) Die erfolgsabhängige Vergütung wird täglich berechnet und jährlich am Ende der
Abrechungsperiode abgerechnet;
d) Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der
Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der
Abrechnungsperiode unterschreitet (absolut negative Anteilwertentwicklung).
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Global Small/Mid Cap
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Vermögensbildungsfonds R beschlossen. Die Ausrichtung bzw.
die Anlagepolitik des Fonds bleiben unverändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist, die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten.
Die Gebührensätze bleiben hierbei unverändert.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
An die Anleger des Fonds
DWS Vermögensbildungsfonds R
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Global-Gov Bonds beschlossen.
Änderung der Anlagegrenzen
In Zukunft werden bei der Auswahl der Wertpapiere unter anderem sogenannte ESGKriterien
(Ecology, Social und Goverance) berücksichtigt werden. Daher die Anlagepolitik des
o.g. Sondervermögens geändert. In den in § 25 der Besonderen Vertragsbedingungen
verankerten Anlagegrenzen wird die Begrenzung der Käufe von Wertpapieren von Staaten
oder staatlichen Institutionen aus Emerging Markets ersatzlos gestrichen. Zudem wird die
Möglichkeit der Anlage in Pfandbriefe und pfandbriefähnliche Wertpapiere ersatzlos
gestrichen. Zusätzlich wird die Anlagegrenze für Geldmarktinstrumente erhöht.
In diesem Zusammenhang wurde auch der Name des Sondervermögens „DWS Global-Gov
Bonds“ in „DWS ESG Global-Gov Bonds“ geändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten. Die Gebührensätze bleiben jedoch unverändert.
Zu beachten ist, dass auf Grund der Einführung von Anteilklassen das bisherige
Sondervermögen mit Auflegungsdatum 2. Mai 1972 in die Anteilkasse LC aufgegangen ist.
Diese Änderung reflektiert die Einführung verschiedener Anteilklassen und hat keine weiteren
Auswirkungen auf Ihre Anlegerrechte.
An die Anleger des Fonds
DWS Global-Gov Bonds
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Bis zum 28. Juni 2013 können die Anleger des o.g. Sondervermögens ihre Anteile kostenlos
zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Mit freundlichen Grüßen,
DWS Investment GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 178 – 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
20. März 2013
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 1. Juli 2013 für
das Sondervermögen DWS Inter-Vario-Rent beschlossen.
Änderung der Anlagegrenzen
Die Anlagegrenzen des o.g. Sondervermögens werden dahingehend geändert, dass die
Möglichkeit der Anlage in Geldmarktinstrumente in § 26 Absatz 6 der Besonderen
Vertragsbedingungen ersatzlos gestrichen wird. Darüber hinaus wird das beim Erwerb von
verzinslichen Wertpapieren zu beachtende Rating dieser Papiere in § 26 Absatz 3 der
Besonderen Vertragsbedingungen geändert.
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 29 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die
Kostenklauseln, welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt
wurden, aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle
Änderungen, deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den
Anleger zu gestalten. Die Gebührensätze bleiben von dieser Änderung unberührt.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw.
die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und
sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den
benannten Zahlstellen erhältlich.
Bis zum 30. Juni 2013 können die Anleger des o.g. Sondervermögens ihre Anteile kostenlos
zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Alternativ können die Anleger des DWS Inter-Vario-Rent bis zum 30. Juni 2013 ihre Anteile
ohne weitere Kosten in Anteile des DWS Covered Bond Fund, Anteilklasse LD
(ISIN: DE0008476532) umtauschen, der im Vergleich zum DWS Inter-Vario-Rent einen
vergleichbaren Anlagegrundsatz befolgt und von der DWS Investment GmbH verwaltet wird.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH