Verschmelzung von AXA Fonds

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Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! AXA World Funds hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 15. April 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN

AXA WF – Framlington Global Environment A (thes.) EUR

A0MRVW

AXA WF – Framlington Global A (thes.) EUR

A1CW41

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB
am 29. März 2013 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft
verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden
Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche
Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls
schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument
um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration
von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

MITTEILUNG AN DIE ANTEILSEIGNER VON:
AXA World Funds – Framlington Global Environment und
AXA World Funds – Framlington Global
WICHTIG:
DIESES DOKUMENT ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.
FALLS SIE FRAGEN ZUM INHALT DIESES SCHREIBENS HABEN, SOLLTEN
SIE UNABHÄNGIGE BERATUNG IN ANSPRUCH NEHMEN.
11. März 2013
Sehr geehrte Anteilseigner,
der Vorstand (der „Vorstand”) von AXA World Funds (die „Sicav“) hat entschieden, AXA World Funds
– Framlington Global Environment (der „Aufgenommene Teilfonds“) mit AXA World Funds –
Framlington Global (der „Aufnehmende Teilfonds“, beide zusammen die „Teilfonds”) zu fusionieren.
Die Fusion tritt am 15. April 2013 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).
Diese Mitteilung beschreibt die Folgen der in Betracht gezogenen Fusion. Falls Sie Fragen zum
Inhalt dieser Mitteilung haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater in Verbindung.
Diese Fusion hat möglicherweise steuerliche Auswirkungen für Sie. Anteilseigner sollten ihren
Steuerberater zu Rate ziehen, um sich im Zusammenhang mit der Fusion in Steuerfragen
beraten zu lassen.
Hier nicht näher definierte großgeschriebene Wörter haben die gleiche Bedeutung wie im
Verkaufsprospekt der Sicav.
Wichtigste Aspekte und zeitlicher Rahmen
− Die Fusion des Aufgenommenen Teilfonds mit dem Aufnehmenden Teilfonds wird gegenüber
Dritten am Datum des Inkrafttretens wirksam und rechtskräftig.
− Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des
Aufgenommenen Teilfonds an den Aufnehmenden Teilfonds übertragen. Der Aufgenommene
Teilfonds wird danach nicht weiter fortbestehen.
− Im Abschnitt „Auswirkungen der Fusion auf Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds“
weiter unten werden die wichtigsten Merkmale des Aufgenommenen und des Aufnehmenden
Teilfonds miteinander verglichen.
− Um die Fusion zu verabschieden, wird keine Hauptversammlung der Anteilseigner
abgehalten.
Die Anteile der Anteilseigner, die am Datum des Inkrafttretens Anteile des Aufgenommenen
Teilfonds besitzen, werden automatisch gemäß dem jeweiligen Umtauschverhältnis der
Anteile gegen Anteile des Aufnehmenden Teilfonds getauscht.
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Anteilseigner des Aufgenommenen oder Aufnehmenden Teilfonds, die nicht mit der Fusion
einverstanden sind, sind bis zum 08. April 2013 dazu berechtigt, ihre Anteile ohne
Rücknahme- oder Umtauschgebühr in Anteile der selben oder einer anderen Anteilklasse
eines anderen Teilfonds der Sicav einzulösen oder umzuwandeln. Weitere Informationen
hierzu finden Sie im Abschnitt „Rechte der Anteilseigner im Zusammenhang mit der Fusion“
weiter unten.
− Die Zeichnung, Rücknahme und/oder Umwandlung von Anteilen des Aufgenommenen
Teilfonds wird gemäß dem Abschnitt „Verfahrensaspekte“ weiter unten ausgesetzt.
− Sonstige Verfahrensaspekte der Fusion werden im Abschnitt „Verfahrensaspekte“ weiter
unten dargelegt.
− Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur
Financier hat der Fusion zugestimmt.
− Der unten aufgeführte Zeitplan fasst die wichtigsten Schritte der Fusion zusammen.
Versand der Mitteilung an die Anteilseigner 11. März 2013
Berechnung der Umtauschverhältnisse 15. April 2013
Ende des aktuellen Bilanzzeitraums des Aufgenommenen
Teilfonds 15. April 2013
Datum des Inkrafttretens 15. April 2013
Hintergrund und Begründung der Fusion
Der Vorstand ist der Ansicht, dass das Portfolio des Aufgenommenen Teilfonds aufgrund der Höhe
seines Nettoinventarwerts („NIV“) nicht mehr auf wirtschaftlich sinnvolle Weise verwaltet werden kann.
Der Vorstand ist darüber hinaus der Ansicht, dass eine Fusion im besten Interesse der Anteilseigner
des Teilfonds liegt, da (i) das Anlageziel und die Richtlinien des Aufgenommenen Teilfonds mit denen
des Aufnehmenden Teilfonds kompatibel sind, (ii) das typische Anlegerprofil des Aufgenommenen
Teilfonds mit dem des Aufnehmenden Teilfonds kompatibel ist und (iii) das Fondsvolumen des
Aufnehmenden Teilfonds sich infolge der Fusion erhöhen wird und die Fusion daher die
Gesamtfondskosten reduzieren und den Anteilseignern eine bessere und effizientere
Anlageverwaltung bieten wird.
Auswirkungen der Fusion auf die Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds
Dieser Abschnitt vergleicht die wichtigsten Merkmale des Aufgenommenen mit denen des
Aufnehmenden Teilfonds und weist auf die entscheidenden Unterschiede hin. Der Aufnehmende
Teilfonds behält nach dem Datum des Inkrafttretens seine wichtigsten Merkmale, die im
Verkaufsprospekt der Sicav und in den Unterlagen mit wesentlichen Anlegerinformationen („KIID“)
beschrieben werden. Bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich der Fusion treffen, sollten Anteilseigner
des Aufgenommenen Teilfonds sich im Verkaufsprospekt der Sicav und in den KIID aufmerksam die
Beschreibung des Aufnehmenden Teilfonds durchlesen.
Wichtigste Merkmale der Teilfonds
AXA World Funds – Framlington Global
Environment (aufgenommen)
AXA World Funds – Framlington Global
(aufnehmend)
Rechtlicher
Rahmen
OGAW OGAW
Anlageziel Der Teilfonds strebt in Euro bemessenen
langfristigen Wertzuwachs an und
investiert in Aktien und
Eigenkapitalinstrumente globaler
Unternehmen, die weltweit im
Umweltbereich tätig sind oder deren
Tätigkeit in direktem Zusammenhang damit
steht.
Der Teilfonds strebt in USD bemessenen
langfristigen Wertzuwachs an und investiert in
Aktien, die von globalen Unternehmen aller
Marktkapitalisierungen ausgegeben werden.
3
Anlagepolitik Um die Möglichkeiten weltweiter
Umweltaktienmärkte zu nutzen wird der
Teilfonds aktiv verwaltet.
Anlageentscheidungen basieren auf einer
Mischung aus gesamtwirtschaftlicher,
branchenspezifischer und
unternehmensspezifischer Analyse. Der
Auswahlprozess der Aktien beruht auf
einer gründlichen Analyse des
unternehmerischen Geschäftsmodells, der
Qualität der Geschäftsführung, der
Wachstumsaussichten und des
allgemeinen Rendite-Risiko-Profils.
Der Teilfonds tätigt folgende Investitionen:
– Mindestens 70 % des
Gesamtvermögens wird in
internationale Aktien und
Eigenkapitalinstrumente globaler
Unternehmen aller
Marktkapitalisierungen investiert, die
weltweit im Umweltbereich tätig sind.
Zu den entsprechenden Branchen
gehören unter anderem
Energiewirtschaft, Abfallwirtschaft,
Wasserwirtschaft, Industrieverfahren
und Arbeitsschutz.
– Bis zu 30 % wird direkt oder über
andere OGAW/OGA in
Geldmarktinstrumente investiert.
Die Anlagestrategie kann durch direkte
Investitionen und / oder mithilfe von
Derivaten umgesetzt werden. Die
Obergrenze liegt bei 200 % des
Nettovermögens des Teilfonds. Derivate
können auch zu Sicherungszwecken
verwendet werden.
Der Teilfonds investiert höchstens 10 %
seines Nettovermögens in Einheiten von
OGAW und/oder anderer OGA.
Um die Möglichkeiten weltweiter Aktienmärkte
zu nutzen wird der Teilfonds aktiv verwaltet.
Anlageentscheidungen basieren auf einer
Mischung aus gesamtwirtschaftlicher,
branchenspezifischer und
unternehmensspezifischer Analyse. Der
Auswahlprozess der Aktien beruht
hauptsächlich auf einer von Branchenexperten
durchgeführten gründlichen Analyse des
unternehmerischen Geschäftsmodells, der
Qualität der Geschäftsführung, der
Wachstumsaussichten und des allgemeinen
Rendite-Risiko-Profils.
Der Teilfonds investiert in Aktien und
Eigenkapitalinstrumente, die von internationalen
Unternehmen aller Marktkapitalisierungen
ausgegeben werden.
Der Teilfonds kann auch bis zu 10 % seiner
Vermögenswerte in Wandelanleihen investieren.
Die Anlagestrategie kann durch direkte
Investitionen und/oder mithilfe von Derivaten
umgesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei
200 % des Nettovermögens des Teilfonds.
Derivate können auch zu Sicherungszwecken
verwendet werden.
Der Teilfonds investiert höchstens 10 % seines
Nettovermögens in Einheiten von OGAW
und/oder anderer OGA.
Anteilklassen Klasse A – Thesaurierung EUR (fusioniert)
Klasse A – Thesaurierung USD (fusioniert)
Klasse E – Thesaurierung EUR (fusioniert)
Klasse F – Thesaurierung EUR (fusioniert)
Klasse F – Thesaurierung USD (fusioniert)
Klasse I – Thesaurierung EUR (fusioniert)
Klasse I – Thesaurierung USD (fusioniert)
Klasse M – Thesaurierung EUR (fusioniert)
Klasse A – Thesaurierung EUR (aufnehmend)
Klasse A – Thesaurierung GBP (Publikumsfonds)
Klasse A – Thesaurierung USD (aufnehmend)
Klasse E – Thesaurierung EUR (aufnehmend)
Klasse F – Thesaurierung EUR (aufnehmend)
Klasse F – Thesaurierung GBP (institutionelle
Anleger)
Klasse F – Thesaurierung USD (aufnehmend)
Klasse I – Thesaurierung EUR (aufnehmend)
Klasse I – Thesaurierung GBP (institutionelle
Anleger)
Klasse I – Thesaurierung USD (aufnehmend)
Klasse I – Ausschüttung EUR Absicherung
(institutionelle Anleger)
Klasse I – Ausschüttung GBP Absicherung
(institutionelle Anleger)
Klasse M – Thesaurierung USD (aufnehmend)
Zeichnungsgebü
hren
Klasse A: Bis zu 5,5 % des Handelspreises
Klasse E: Keine
Klasse F: Bis zu 2 % des Handelspreises
Klasse I: Keine
Klasse A: Identisch
Klasse E: Identisch
Klasse F: Identisch
Klasse I: Identisch
4
Klasse M: Keine Klasse M: Identisch
Rücknahmegebü
hren
Keine Identisch
Umwandlungsge
bühren
Keine (außer bei besonderen Umständen) Identisch
Sonstige
Gebühren
– Verwaltungsgebühren: Bis zu 2,50 % (je
nach Anteilklasse)
– Vertriebsgebühren: Bis zu 0,50 % (je nach
Anteilklasse)
– Dienstleistergebühren: Bis zu 0,075 %
– Depotgebühren: Bis zu 0,100 %
– Verwaltungsgebühren: Bis zu 1,75 % (je nach
Anteilklasse)
– Vertriebsgebühren: Identisch
– Dienstleistergebühren: Identisch
– Depotgebühren: Bis zu 0,300 %
Berechnung des
Nettoinventar
werts
Täglich Täglich
Referenzwährung EUR USD
Investmentmanag
er
AXA Investment Managers Paris Identisch
Der Aufgenommene Teilfonds liquidiert sein Portfolio, damit die beiden Fonds fusioniert werden
können.
Typisches Anlegerprofil
Der aufnehmende Teilfonds richtet sich an allgemeines Publikum und institutionelle Anleger, die ihre
Anlage über einen Zeitraum von acht Jahren halten möchten, das Risiko von Einbußen des
Anlagevermögens in Kauf nehmen können und sich an Aktienanlagen und eigenkapitalbezogenen
Wertpapieren beteiligen möchten. Der wesentliche Unterschied zum aufgenommenen Teilfonds liegt
darin, dass dieser in stärkerem Maße vom Bereich der sauberen Technologien abhing.
Ausschüttungspolitik
Der Aufgenommene und der Aufnehmende Teilfonds haben die gleiche Ausschüttungspolitik.
Gebühren und Unkosten
Die für den Aufnehmenden Teilfonds geltenden Gebühren, Kosten oder sonstigen Abgaben ändern
sich nach der Fusion nicht.
Mindestanlage, spätere Anlagen und Beteiligungsanforderungen
Der Aufnehmende Teilfonds hat in den oben erwähnten Anlageklassen den gleichen Mindestbetrag für
Anlagen und spätere Anlagen sowie die gleichen Mindestanforderungen für Beteiligungen an der
Sicav oder den Teilfonds wie der Aufgenommene Teilfonds.
Kriterien der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Um die entsprechenden Umtauschverhältnisse zu berechnen, gelten die für die Berechnung des
Nettoinventarwerts dargelegten Regeln in der Gesellschaftssatzung und dem Verkaufsprospekt der
Sicav. Auf diese Weise wird der Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des
Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds bestimmt.
Auswirkungen der Fusion auf die Anteilseigner des Aufnehmenden Teilfonds
Die Fusion hat voraussichtlich keinerlei Auswirkungen auf die Anteilseigner des Aufnehmenden
Teilfonds. Der Aufgenommene Teilfonds liquidiert sein Portfolio, damit die beiden Fonds fusioniert
werden können.
Während des Fusionsprozesses werden Zeichnungen, Umwandlungen und Rücknahmen von Anteilen
des Aufnehmenden Teilfonds nicht ausgesetzt.
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Rechte der Anteilseigner im Zusammenhang mit der Fusion
Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds, die am Datum des Inkrafttretens Anteile des
Aufgenommenen Teilfonds besitzen, erhalten im Austausch für ihre Anteile des Aufgenommenen
Teilfonds automatisch die Anzahl der Anteile der jeweiligen Anteilklasse des Aufnehmenden Teilfonds,
die der Anzahl der Anteile der jeweiligen Anteilklasse des Aufgenommenen Teilfonds entspricht,
multipliziert mit dem entsprechenden Umtauschverhältnis, das für jede Anteilklasse auf Grundlage des
am 15. April 2013 veröffentlichten Nettoinventarwerts berechnet wird. Falls die Anwendung der
entsprechenden Umtauschverhältnisse nicht zur Ausgabe ganzer Anteile führen sollte, erhalten die
Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds Tausendstel-Bruchteile der Anteile innerhalb des
Aufnehmenden Teilfonds.
Beim Aufnehmenden Teilfonds werden infolge der Fusion keine Zeichnungsgebühren erhoben.
Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds erhalten vom Datum des Inkrafttretens an die Rechte
eines Anteilseigners des Aufnehmenden Teilfonds.
Anteilseigner des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds, die nicht mit der Fusion
einverstanden sind, erhalten die Möglichkeit, die Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile des
Aufgenommenen und/oder Aufnehmenden Teilfonds zum entsprechenden Nettoinventarwert der
jeweiligen Anteile in Anteile der selben oder einer anderen Anteilklasse eines anderen Teilfonds der
Sicav zu beantragen. Dabei fallen keinerlei Rücknahme- oder Umwandlungsgebühren an (lediglich die
von der Sicav einbehaltenen Abgaben für die Zurücknahme von Kapital). Diese Möglichkeit besteht
mindestens 30 Kalendertage nach dem Versanddatum der Mitteilung an die Anteilseigner.
Auswirkungen der Fusion auf das Portfolio des Aufnehmenden Teilfonds
Die Fusion hat voraussichtlich keinerlei Auswirkungen auf das Portfolio des Aufnehmenden Teilfonds.
Verfahrensaspekte
Keine Abstimmung der Anteilseigner
Gemäß Artikel 29 der Gesellschaftssatzung der Sicav müssen die Anteilseigner nicht über die Fusion
abstimmen, damit diese umgesetzt werden kann. Anteilseigner des Aufgenommenen und des
Aufnehmenden Teilfonds, die nicht mit der Fusion einverstanden sind, können bis zum 08. April 2013
eine Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile beantragen. Siehe hierzu den Abschnitt „Rechte der
Anteilseigner im Zusammenhang mit der Fusion“.
Aussetzung des Handels
Um eine geordnete und rechtzeitige Implementierung der für die Fusion erforderlichen Verfahren zu
gewährleisten, hat der Vorstand Folgendes entschieden:
– Vom 08. April 2013 an werden Zeichnungen, Umwandlungen oder Rücknahmen von Anteilen
des Aufgenommenen Teilfonds nicht mehr akzeptiert oder bearbeitet.
– Während des Fusionsprozesses werden Zeichnungen, Umwandlungen und Rücknahmen von
Anteilen des Aufnehmenden Teilfonds nicht ausgesetzt.
Bestätigung der Fusion
Alle Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds erhalten eine Mitteilung mit der Bestätigung (i) der
Durchführung der Fusion und (ii) der Anzahl der Anteile der entsprechenden Anteilklasse des
Aufnehmenden Teilfonds, die sie nach der Fusion besitzen.
Veröffentlichungen
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Die Fusion und das Datum des Inkrafttretens werden vor dem Datum des Inkrafttretens im
luxemburgischen Amtsblatt (Mémorial C, Recueil des Sociétés et Association) veröffentlicht. Diese
Informationen müssen auch in anderen Gerichtsbezirken veröffentlicht werden, in denen Anteile des
Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds vertrieben werden.
Genehmigung der zuständigen Behörden
Die für die Überwachung des Fonds in Luxemburg zuständige Finanzaufsichtsbehörde Commission
de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) hat die Fusion genehmigt.
Kosten der Fusion
Das Managementunternehmen der Sicav übernimmt die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten
und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Fusion.
Besteuerung
Die Fusion des Aufgenommenen mit dem Aufnehmenden Teilfonds hat möglicherweise steuerliche
Auswirkungen für die Anteilseigner. Anteilseigner sollten ihre Fachberater fragen, wie sich diese
Fusion in steuerlicher Hinsicht auf ihre individuelle Situation auswirkt.
Weitere Informationen
Fusionsberichte
Die Sicav hat bei dieser Fusion die Wirtschaftsprüfungsfirma PricewaterhouseCoopers S.à r. l,
Luxembourg beauftragt. Das Unternehmen wird Fusionsberichte erstellen, in denen Folgendes
bestätigt werden muss:
1) Die geltenden Kriterien zur Bewertung der Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten zur
Berechnung der Umtauschverhältnisse.
2) Die Berechnungsmethode zur Bestimmung der Umtauschverhältnisse.
3) Die endgültigen Umtauschverhältnisse.
Der Fusionsbericht für die oben aufgeführten Punkte 1) und 2) wird den Anteilseignern des
Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds sowie der CSSF vom 15. April 2013 auf Anfrage
am eingetragenen Geschäftssitz der Sicav kostenlos bereitgestellt.
Weitere verfügbare Dokumente
Die folgenden Dokumente stehen den Anteilseignern des Aufgenommenen und des Aufnehmenden
Teilfonds auf Anfrage am eingetragenen Geschäftssitz der Sicav kostenlos zur Verfügung:
− Das vom Vorstand entwickelte Fusionsprojekt mit genauen Angaben zur Fusion (das
„Fusionsprojekt“). Es enthält auch die Berechnungsmethode der Umtauschverhältnisse für
die Anteile.
− Eine Bestätigung der Depotbank der Sicav zur Konformität des Fusionsprojektes mit den
Bestimmungen des OGAW-Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und der Gesellschaftssatzung
der ISicav.
− Der Verkaufsprospekt der Sicav.
− Die Unterlagen mit wesentlichen Anlegerinformationen des Aufgenommenen und des
Aufnehmenden Teilfonds.
Wenn Sie Fragen hierzu haben sollten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater oder mit dem
eingetragenen Geschäftssitz der Sicav in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
AXA World Funds