DWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 26. März 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
DWS Invest – Alpha Opportunities FC | DWS0E4 | DWS Concept – Kaldemorgen FC | DWSK03 |
DWS Invest – Alpha Opportunities LC | DWS0E1 | DWS Concept – Kaldemorgen LC | DWSK00 |
DWS Invest – Alpha Opportunities LD | DWS0TF | DWS Concept – Kaldemorgen LD | DWSK01 |
DWS Invest – Alpha Opportunities NC | DWS0E2 | DWS Concept – Kaldemorgen NC | DWSK02 |
Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 13. März 2013 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 13. März 2013 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Fusion des Teilfonds DWS Invest – Alpha Opportunities auf den Teilfonds DWS Concept –
Kaldemorgen am 26. März 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch
die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den
Teilfonds DWS Invest – Alpha Opportunities (übertragender Teilfonds) am 26. März 2013 auf den
Teilfonds DWS Concept – Kaldemorgen (übernehmender Teilfonds) fusionieren.
Teilfondsname DWS Invest – Alpha Opportunities DWS Concept – Kaldemorgen
WKN/ISIN
Anteilklasse des übertragenden Teilfonds Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds
FC: DWS0E4
LC: DWS0E1
LD: DWS0TF
NC: DWS0E2
FC: LU0298696856
LC: LU0298689307
LD: LU0363469494
NC: LU0298696690
FC: DWSK03
LC: DWSK00
LD: DWSK01
NC: DWSK02
FC: LU0599947271
LC: LU0599946893
LD: LU0599946976
NC: LU0599947198
Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik des DWS Invest – Alpha
Opportunities ist die Erwirtschaftung eines
möglichst hohen Wertzuwachses in Euro durch die
Anlage in Wertpapieren und Umsetzung
verschiedener „Alpha“-Strategien. Die Alpha-
Strategien sollen durch Ausnutzen der relativen
Schwankungen von Preisen und Kursen zwischen
internationalen Währungen, Aktien- und
Rentenmärkten einen Mehrertrag über der
Geldmarktrendite erzielen („Absolute Return“-
Ansatz).
Basierend auf einer Anlage in fest und/oder
variabel verzinslichen Wertpapieren mit kürzerer
Laufzeit oder auf Euro lautende bzw. gegen diese
Währung abgesicherte Aktien, bei denen das
Aktienkursrisiko durch den Einsatz geeigneter
Derivate zum Großteil abgesichert wird, erfolgt die
Umsetzung der Alpha-Strategien durch die gezielte
Nutzung von Kursschwankungen und relativen
Preisunterschieden zwischen den Finanzinstrumenten
an den globalen Devisen-, Aktien- und
Rentenmärkten. Dabei werden positiv eingeschätzte
Indizes/ Devisen und Finanzinstrumente
(Longposition) gekauft und/oder negativ beurteilte
(Shortposition) verkauft. Diese Anlagestrategie
wird im Wesentlichen durch Derivate umgesetzt.
Gemäß dem Verbot in Artikel 2 Buchstabe e) des
Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil werden
keine Wertpapierleerverkäufe getätigt.
Der Teilfonds kann insbesondere in
Übereinstimmung mit den in Artikel 2 B. Buchstabe
n) genannten Anlagegrenzen Optionen und
Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, eine
Gesamtrendite („Total Return“) in Euro zu erzielen.
Hierzu legt der Fonds in verschiedenen Märkten und
Finanzinstrumenten an, die unter Berücksichtigung der
allgemeinen Konjunkturlage und nach Einschätzung
des Fondsmanagements ausgewählt werden. Ferner ist
beabsichtigt, Long- und synthetische Shortpositionen
unter Nutzung der jeweiligen Über- und
Unterbewertung verschiedener Anlageklassen/
Instrumente aufzubauen und von der Möglichkeit zu
profitieren, zur Absicherung von Marktrisiken Derivate
einzusetzen. Es wird erwartet, mittel- bis langfristig eine
Rendite zu erzielen, die mit der Rendite internationaler
Aktien vergleichbar ist, wobei die Anteilwertschwankungen
des Teilfonds geringer ausfallen dürften.
Die tatsächlichen Renditen und Risiken können diese
Zielsetzung erreichen oder verfehlen. Es gibt keine
Zusicherung oder Gewähr dafür, dass eine positive
Rendite oder überhaupt eine Rendite auf das
investierte Kapital erzielt wird.
Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können global in
Aktien, Anleihen, Zertifikaten und Barmitteln angelegt
werden. Dazu gehören unter anderem Aktienzertifikate,
Indexzertifikate, Wandelanleihen, inflationsgebundene
Anleihen, Optionsanleihen, deren zugrunde liegende
Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine
auf Wertpapiere, Partizipations- und Genussscheine
sowie verzinsliche Schuldtitel, kurzfristige Einlagen,
ordentlich gehandelte Geldmarktinstrumente und
liquide Mittel.
Anlagen in Aktien umfassen auch Immobiliengesellschaften
und Immobilien-Investmentgesell-
An die Anleger des
Teilfonds DWS Invest – Alpha Opportunities und
des Teilfonds DWS Concept – Kaldemorgen
Finanztermingeschäfte sowie weitere derivative
Instrumente zur Erreichung des Anlageziels
einsetzen.
Das Teilfondsvermögen wird hierbei in folgenden
Anlageinstrumenten angelegt und/oder in folgende
Transaktionen gebunden:
1. Flüssige Mittel, Geldmarktinstrumente und fest
und/oder variabel verzinsliche Wertpapiere
(Anleihen, Notes usw.) mit einer durchschnittlichen
Restlaufzeit von höchstens drei Jahren, die an
Börsen oder an anderen geregelten, anerkannten,
für das Publikum offenen und ordnungsgemäß
funktionierenden Märkten gehandelt werden und
von Schuldnern weltweit begeben wurden, die
jeweils Verpflichtungen aus Anlagen in
Termingeschäften oder derivativen Finanzinstrumenten
gemäß folgendem Absatz decken,
sowie in
2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten
auf Aktien- und Rentenindizes sowie
Devisen, Call- und Put-Optionen auf Aktien- und
Rentenindizes sowie Devisen, Eingehen von
Equity-, Zins- und Devisen-Swaps, Kauf und
Verkauf von Devisen auf Spot-Basis, Non-
Deliverable Forwards und Devisen-Futures und
Zins-Swaps sowie Kombinationen der oben
genannten Anlagen.
Der Teilfondsmanager und dessen Berater
verfolgen im Hinblick auf die Methode der
Währungs-, Aktien- und Rentenanalyse unterschiedliche
Ansätze, die insbesondere quantitative,
qualitative sowie fundamentale und taktische
Faktoren berücksichtigen. Diese Ansätze werden
genutzt, um für unterschiedliche Währungsverhältnisse
sowie Aktien- und Rentenanlagen
Prognosen und Empfehlungen zu entwickeln. Der
Fondsmanager führt die einzelnen Empfehlungen
regelmäßig zusammen. Die Entscheidungen,
welche Währungen, Aktien und Renten in welchem
Umfang für das Fondsportfolio ge- oder verkauft
werden, werden aus der Erwartung eines
angestrebten Chance-Risiko-Verhältnisses umgesetzt.
Die Vorgehensweise führt dazu, dass die
Wertentwicklung des Fonds nicht unmittelbar aus
der relativen Entwicklung einzelner Währungen
zueinander abgeleitet werden kann. Der
Fondsmanager entscheidet über die Diversifizierung
in den Anlageklassen Aktien, Renten und
Währungen.
In Abweichung von der unter Artikel 2 B.
Buchstabe i) festgelegten Anlagegrenze von 10%
hinsichtlich der Anlage in Anteilen anderer
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
und/oder anderer Organismen für
gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 2 A.
Buchstabe e) gilt für diesen Teilfonds eine
Anlagegrenze von 5%.
Non-Deliverable Forwards (NDF) sind
Devisentermingeschäfte, mit denen man den
Wechselkurs zwischen einer frei konvertierbaren
Währung (üblicherweise USD oder EUR) und einer
nicht frei konvertierbaren Währung absichern kann.
In einer NDF-Vereinbarung wird Folgendes
festgelegt:
– ein bestimmter Betrag in einer der beiden
Währungen
– der Terminkurs (NDF-Kurs)
– das Fälligkeitsdatum
schaften einschließlich geschlossener Real Estate
Investment Trusts (REITs), gleich welcher Rechtsform,
sofern diese Aktien gemäß Artikel 3.1 des
Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil und nach den
geltenden Gesetzen zulässig sind.
Die Anlage in Aktien kann auch durch Global
Depository Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen
und Märkten notiert sind, durch von internationalen
Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene
American Depository Receipts (ADR) oder, soweit
gemäß der Großherzoglichen Verordnung vom 8.
Februar 2008 über bestimmte Definitionen des
Gesetzes von 2002 (die „Verordnung von 2008“),
Artikel 41(1) oder (2) des Gesetzes von 2010 zulässig,
durch Participatory Notes (P-Notes) erfolgen.
Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können jeweils in
die einzelnen vorstehend genannten Wertpapiere
investiert werden.
Die Anlagen in Schuldtiteln können auch unter anderem
(ohne darauf beschränkt zu sein) die folgenden Asset
Backed Securities umfassen:
Klassische Asset Backed Securities (Autokredite,
Kreditkartenkredite, Kundenkredite, Studentenkredite,
Unternehmensleasing, Autoleasing, notleidende
Kredite, Asset Backed Commercial Papers (ABCPs),
Collateralized Loan Obligations (CLO), Mortgage
Backed Securities (MBS), private Immobilienkredite
(RMBS), gewerbliche Immobilienkredite (CMBS),
Collateralized Debt Obligations (CDO), Collateralized
Bond Obligations (CBO) oder Collateralized Mortgage
Obligations (CMO). Asset Backed Securities können
weniger liquide als Unternehmensschuldtitel sein. Der
Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ist sich
dieser geringeren Liquidität bewusst, die in bestimmten
Situationen zu Verlusten führen kann, wenn
Wertpapiere in Zeiten ungünstiger Marktbedingungen
verkauft werden müssen. Er wird nur dann in solche
Wertpapiere investieren, wenn dadurch seiner
Auffassung nach die Gesamtliquidität des Teilfonds
nicht beeinträchtigt wird. Die Anlagen des Teilfonds in
Asset Backed Securities sind auf 20% des Netto-
Teilfondsvermögens begrenzt.
Der Teilfonds kann unter Einhaltung der aktuellen
Verordnungen insgesamt bis zu 10% seines
Nettoinventarwerts in offenen Immobilienfonds und
Hedgefonds anlegen. Diese Anlagen sind der in Artikel
3.2 Buchstabe (h) des Verkaufsprospekts – Allgemeiner
Teil angegebenen Anlagegrenze zuzurechnen.
Zur Umsetzung der Anlagepolitik und Erreichung des
Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit den in
Artikel 3.2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil
festgelegten Anlagegrenzen geeignete derivative
Finanzinstrumente und Techniken einsetzen. Diese
können unter anderem Optionen, Terminkontrakte,
Futures, Futures auf Finanzinstrumente und Optionen
auf derartige Kontrakte sowie durch private
Übereinkunft vereinbarte OTCKontrakte auf jegliche Art
von Finanzinstrumenten, einschließlich Single-Stock-
Futures, Single-Stock-Forwards, Single-Stock-Swaps,
Inflation-Swaps, Zinsswaps, Total Return Swaps,
Swaptions, Variance Swaps, Constant Maturity Swaps
und Credit Default Swaps, beinhalten.
Credit Default Swaps können in dem gesetzlich
zulässigen Umfang für Anlage- und Absicherungszwecke
erworben werden.
Der Aufbau derivativer Positionen dient auch zur
Absicherung von Marktrisiken, einschließlich (unter
anderem) der Risiken an Aktien-, Renten- und
– die Richtung (Kauf oder Verkauf)
Im Unterschied zum normalen Termingeschäft wird
am Fälligkeitstag nur eine Ausgleichszahlung in
der frei konvertierbaren Währung vorgenommen.
Die Höhe der Ausgleichszahlung errechnet sich
aus der Differenz zwischen dem vereinbarten NDFKurs
und dem Referenzkurs (Kurs am
Fälligkeitstag). Die Ausgleichszahlung erfolgt je
nach Kursentwicklung an den Käufer oder an den
Verkäufer des NDF.
Devisenmärkten. Darüber hinaus können auch
Positionen aufgebaut werden, die fallende Kurse
verschiedener Instrumente, Märkte und Indexstände
antizipieren, d.h. die Anlagestrategie beinhaltet auch
Anlagen, in deren Rahmen positiv beurteilte
Renditequellen eingekauft (Longpositionen) und/oder
negativ beurteilte Renditequellen verkauft werden
(Shortpositionen).
Gemäß dem Verbot in Artikel 3.6 des Verkaufsprospekts
– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe
getätigt. Shortpositionen werden durch die
Verwendung verbriefter und nicht verbriefter derivativer
Instrumente eingerichtet.
Der Teilfonds kann ein breites Spektrum von Techniken
und Instrumenten einsetzen, um Währungsrisiken
abzusichern und von den Kursbewegungen an den
Devisenmärkten zu profitieren (z.B. Devisentermingeschäfte,
einschließlich Non-Deliverable Forwards).
Non-Deliverable Forwards („NDF“) sind Devisentermingeschäfte,
die als Anlage des Teilfonds und zur
Absicherung des Wechselkurses zwischen einer frei
konvertierbaren Währung (üblicherweise USD oder
EUR) und einer nicht frei konvertierbaren Währung
verwendet werden können. In einer NDF-Vereinbarung
wird Folgendes festgelegt:
– ein bestimmter Betrag in einer der beiden Währungen
– der Terminkurs (NDF-Kurs)
– das Fälligkeitsdatum
– die Richtung (Kauf oder Verkauf)
Im Unterschied zum normalen Termingeschäft wird am
Fälligkeitstag nur eine Ausgleichszahlung in der frei
konvertierbaren Währung vorgenommen. Die Höhe der
Ausgleichszahlung errechnet sich aus der Differenz
zwischen dem vereinbarten NDF-Kurs und dem
Referenzkurs (Kurs am Fälligkeitstag).
Die Ausgleichszahlung erfolgt je nach Kursentwicklung
an den Käufer oder an den Verkäufer des NDF.
Die beschriebene Anlagepolitik kann auch durch die
Verwendung von Synthetic Dynamic Underlyings (SDU)
umgesetzt werden.
Der Teilfonds beabsichtigt außerdem, unter Einsatz von
bis zu 10% des Teilfondsvermögens von Zeit zu Zeit
die Entwicklungen an den internationalen Rohstoff- und
Warenmärkten zu nutzen. Zu diesem Zweck und
innerhalb dieser Obergrenze von 10% kann der
Teilfonds derivative Finanzinstrumente, deren
Basiswerte Rohstoffindizes und Teilindizes gemäß der
Verordnung von 2008 sind, Aktien, verzinsliche
Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen, Wandelund
Optionsanleihen, Indexzertifikate, Partizipationsund
Genussscheine und Optionsscheine auf Aktien
sowie 1:1-Zertifikate (einschließlich Exchange Traded
Commodities (ETCs)), deren Basiswerte einzelne
Rohstoffe/Edelmetalle sind und die die Bestimmungen
für übertragbare Wertpapiere gemäß Artikel 3.1
Buchstabe (a) erfüllen, erwerben.
Das gegenüber einem Kontrahenten eingegangene
Risiko durch Credit Default Swaps und andere
Derivate, einschließlich Equity-Swaps und Indexswaps,
unterliegt den Vorschriften über Risikobegrenzung und
–streuung.
Der Teilfonds muss über die notwendigen liquiden
Mittel zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Derivaten
verfügen.
Der Teilfonds wird zur Überwachung seiner globalen
Risikoposition einen relativen Value-at-Risk-Ansatz
(VaR-Ansatz) verwenden. Der VaR des Teilfondsportfolios
beträgt maximal das Zweifache des VaR des
Referenzportfolios des Teilfonds. Das Referenzportfolio
wird entsprechend der vorstehend beschriebenen
Anlagepolitik des Teilfonds zusammengestellt und ist
auf Anfrage am Sitz der Verwaltungsgesellschaft
erhältlich. Außerdem werden die Einzelheiten bezüglich
der VaR-Messgrößen im Jahresbericht veröffentlicht.
Die Hebelwirkung des Teilfonds (berechnet als die
Summe der Nennwerte der eingesetzten Derivate) wird
voraussichtlich nicht mehr als 200% des Nettoinventarwerts
des Teilfonds betragen.
Ein Teilfonds wird nicht mehr als 10% seines
Nettovermögens in Anteilen von anderen OGAW oder
anderen OGA anlegen.
Das Teilfondsvermögen kann in allen anderen in Artikel
3 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil genannten
und zulässigen Vermögenswerten angelegt werden.
Ertragsverwendung
NC, FC und LC: Thesaurierung
LD: Ausschüttung
NC, FC und LC: Thesaurierung
LD: Ausschüttung
Kostenpauschale/Verwaltungs
vergütung/Expense
Cap/Service Fee/ Taxe
d’abonnement
Verwaltungsvergütung:
NC: bis zu 1,4% p.a. zzgl. erfolgsbezogener
Vergütung
LC und LD: bis zu 1,1% p.a. zzgl.
erfolgsbezogener Vergütung
FC: bis zu 0,6% p.a. zzgl. erfolgsbezogener
Vergütung
Expense Cap:
max. 15% der Vergütung der
Verwaltungsgesellschaft
Service Fee:
NC: 0,1% p.a.
LC, LD und FC: 0% p.a.
Taxe d’abonnement:
0,05% p.a.
Verwaltungsvergütung:
NC: bis zu 2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener Vergütung
LC und LD: bis zu 1,5% zzgl. erfolgsbezogener
Vergütung
FC: bis zu 0,75% zzgl. erfolgsbezogener Vergütung
Expense Cap:
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft
Service Fee:
NC: 0,2% p.a.
LC, LD und FC: 0% p.a.
Taxe d’abonnement:
0,05% p.a.
Fondswährung
EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung
Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft
bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD
aus dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine
erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags
entspricht, um den die Wertentwicklung des
Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend
festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Als
Berechnungsgröße der Anteilklassen NC, LC, FC
und LD dient die Wertentwicklung des EONIA
(capitalized) Index zuzüglich 600 Basispunkte
(Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene
Vergütung für die jeweilige Anteilklasse
wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.
Entsprechend dem Ergebnis des täglichen
Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene
Vergütung im Teilfondsvermögen je
Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung
während eines Geschäftshalbjahres
unter der vorgenannten Zielrendite, so wird eine in
diesem Halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene
Vergütung entsprechend dem täglichen
Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des
Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte
erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen
werden. Eine Underperformance gegenüber der
Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen
muss wieder aufgeholt werden, bevor eine
erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf
(Highwater-Mark).
Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft
bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus
dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene
Vergütung, die 15% des Betrags entspricht,
um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag
aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage
übertrifft. Die Berechnungsbasis für die Anteilklassen
NC, LD, LC und FC ist die Wertentwicklung des EONIA
(capitalized) Index (Zielrendite, keine Benchmark). Die
erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige
Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich
abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des
täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene
erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je
Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung
während eines Geschäftshalbjahrs unter der
vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen
Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene
Vergütung entsprechend dem täglichen
Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des
Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene
Vergütung kann entnommen werden. Eine
Underperformance gegenüber der Zielrendite aus
vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder
aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene
Vergütung berechnet werden darf (Highwater-Mark).
Anlegerprofil
wachstumsorientiert wachstumsorientiert
Ausgabeaufschlag
LC und LD: bis zu 3% LC und LD: bis zu 5%
NC: bis zu 1,5%
FC: 0%
NC: bis zu 3%
FC: 0%
Rücknahmeabschlag
0% 0%
Garantie
Nein Nein
Geschäftsjahr
01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.
Fondsdomizil
Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer
Luxemburg, Österreich, Frankreich, Deutschland,
Italien, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich
Luxemburg, Österreich, Belgien, Frankreich,
Deutschland, Italien, Spanien, Schweiz, Portugal,
Vereinigtes Königreich
Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß
Artikel 1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt.
Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich
eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses
ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden
Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der
übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds
werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register
des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit
den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie
diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds
ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf
die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem
detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus
werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche
Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Es handelt sich beim Teilfonds DWS Invest – Alpha Opportunities und beim Teilfonds DWS Concept –
Kaldemorgen um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I des
Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit
variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,
Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion
verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.
deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am
19. März 2013. Bis zum 19. März 2013 sind die Anleger der übertragenden Teilfonds berechtigt die
Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von
Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 19. März 2013.
Orders, die am 19. März 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.
Die Fusion erfolgt am 26. März 2013.
KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden
Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu
beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember
2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine
Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter
folgender Adresse beantragen:
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxembourg
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Concept – Kaldemorgen
liegt diesem Informationsschreiben bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.
Wesentliche Anlegerinformationen
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger
über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen
sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die
Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses
Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.
DWS Concept Kaldemorgen, ein Teilfonds der DWS Concept SICAV
Anteilklasse FC WKN: DWSK03 ISIN: LU0599947271
Verwaltungsgesellschaft: DWS Investment S.A., ein Mitglied der Deutsche Bank Gruppe.
Ziele und Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung eines nachhaltigen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds
überwiegend in Aktien internationaler Aussteller, fest- sowie variabel verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente.
Zudem setzt der Fonds derivative Strategien ein. Die Auswahl der einzelnen Investments liegt im Ermessen des
Fondsmanagements. Der Fonds unterliegt verschiedenen Risiken. Eine detaillierte Risikobeschreibung sowie sonstige
Hinweise finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Risiken“. Die Währung des DWS Concept Kaldemorgen ist EUR, die
Währung der Anteilklasse FC ist EUR. Die Erträge und Kursgewinne werden nicht ausgeschüttet, sie werden im Fonds
wieder angelegt. Sie können bewertungstäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Rücknahme darf nur in
außergewöhnlichen Fällen unter Berücksichtigung Ihrer Anlegerinteressen ausgesetzt werden.
Risiko- und Ertragsprofil
Typischerweise geringerer Ertrag Typischerweise höherer Ertrag
Geringeres Risiko Höheres Risiko
1 2 3 4 5 6 7
Die Berechnung des Risiko- und Ertragsprofils beruht auf simulierten Daten, die nicht als verlässlicher Hinweis auf das
künftige Risikoprofil herangezogen werden können. Dieser Risikoindikator unterliegt Veränderungen; die Einstufung des
Fonds kann sich im Laufe der Zeit verändern und kann nicht garantiert werden. Auch ein Fonds, der in die niedrigste
Kategorie (Kategorie 1) eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der Fonds ist in die Kategorie 4 eingestuft,
weil sein Anteilpreis schwankt und deshalb sowohl Verlust- als auch Gewinnchancen relativ hoch sein können. Folgende
Risiken sind für den Fonds wesentlich und werden vom Risiko- und Ertragsprofil nicht angemessen erfasst:
Der Fonds legt einen wesentlichen Anteil in Anleihen an, deren Wert davon abhängt, ob der Emittent in der Lage ist, seine
Zahlungen zu leisten. Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist stets vorhanden und kann dazu führen, dass Ihre Anlage einen
Verlust erleidet. Der Fonds schließt in wesentlichem Umfang Derivatgeschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab.
Falls der Vertragspartner keine Zahlungen leistet (zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz), kann dies dazu führen, dass Ihre
Anlage einen Verlust erleidet. Der Fonds schichtet marktabhängig zwischen verschiedenen Anlageklassen um. Je nach
Marktphase und Umschichtung des Fondsvermögens ist es daher möglich, dass das Risiko des Fonds unterschiedlich hoch
ist. Das Risiko- und Ertragsprofil kann daher innerhalb kurzer Zeit stark schwanken.
Kosten
Die von Ihnen getragenen Kosten und Gebühren werden für Management, Verwaltung und Verwahrung, sowie Vertrieb und
Vermarktung des Fonds verwendet. Diese Kosten beschränken das potenzielle Wachstum Ihrer Anlage.
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage
Ausgabeaufschläge
Kein Ausgabeaufschlag
Rücknahmeabschläge
Kein Rücknahmeabschlag
Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden.
Laufende Kosten
0,93 %
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat
An die Wertentwicklung
des Fonds gebundene
Gebühren
1,47 %
Die erfolgsbezogene Vergütung entspricht 15 % des Betrages, um den die
Wertentwicklung die des Vergleichmaßstabs übertrifft. Details sind der fondsspezifischen
Seite im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes zu entnehmen.
Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen in dem Geschäftsjahr des Fonds an, das am 31.12.2012 endete. Sie können
sich von Jahr zu Jahr verändern. Die laufenden Kosten umfassen nicht die erfolgsbezogene Vergütung und die
Transaktionskosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Kosten“. Ein Umtausch in
Anteile einer anderen Anteilklasse des gleichen oder eines anderen Teilfonds der DWS Concept SICAV ist in vielen Fällen
mit unterschiedlichen Konditionen möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter „Umtausch von Anteilen“ zu
entnehmen.
Wertentwicklung in der Vergangenheit
Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Bei der
Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren abgezogen, die der Anteilklasse FC des DWS Concept Kaldemorgen
entnommen wurden. Die Anteilklasse FC des DWS Concept Kaldemorgen wurde 2011 aufgelegt. Die Wertentwicklung
wurde in EUR berechnet.
Praktische Informationen
Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. Verkaufsprospekt, Jahresbericht und Halbjahresbericht
liegen in der Sprache dieses Dokuments bzw. in englisch bei der DWS Concept SICAV vor und können dort kostenlos
angefordert werden. Die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zum Fonds finden Sie in der Sprache dieses
Dokuments bzw. in englisch auf Ihrer lokalen Internetseite von DWS Investments oder unter www.dws.com im Bereich
„Download“ des Fonds. Der Fonds unterliegt dem Luxemburger Steuerrecht. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie
Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die DWS Concept SICAV kann lediglich auf der Grundlage
einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den
einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist. Der DWS Concept Kaldemorgen ist ein Teilfonds der DWS
Concept SICAV, für die der Verkaufsprospekt und die regelmäßigen Berichte gesamt erstellt werden. Die verschiedenen
Teilfonds haften nicht füreinander, d.h. dass für Sie als Anleger ausschließlich die Gewinne und Verluste des Fonds von
Bedeutung sind. Der Fonds führt weitere Anteilklassen, Details dazu finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Anteilklassen“.
Ein Umtausch in Anteile einer anderen Anteilklasse des gleichen oder eines anderen Teilfonds der DWS Concept SICAV ist
in vielen Fällen möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter „Umtausch von Anteilen“ zu entnehmen. Dieser Fonds ist
in Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert.
Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 12.02.2013.