Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Universal Fonds

FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgendem Fonds:
Fondsname Berenberg Hartwährungsanleihen WKN R A1JUU1 ISIN DE000A1JUU12


Detaillierte Informationen zu diesem Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.


Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main 11. Februar 2013

 

 Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen
für das Sondervermögen
Berenberg Hartwährungsanleihen
– DE000A1JUU12 / DE000A1JUU20 –
Bei dem o.g. Sondervermögen werden die Besonderen Vertragsbedingungen im §2 Absatz 2 Anlagegrenzen
mit Wirkung zum 15. Mai 2013 geändert. Dabei werden die Kriterien an die sogenannten
Hartwährungsanleihen, aus denen sich das Sondervermögen zu mindestens 51% zusammensetzt,
angepasst.
Nachfolgend der entsprechend geänderte §2 Abs. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen:
§2 Anlagegrenzen:
(…)
(2) Das Sondervermögen setzt sich zu mindestens 51 % aus nicht auf Euro lautenden verzinslichen
Wertpapieren von Staaten, Unternehmen und Kreditinstituten zusammen, die in sogenannten
Hartwährungen denominiert sind („Hartwährungsanleihen“). Hierunter fallen
Währungen aus Ländern, auf die mindestens zwei der folgenden vier Kriterien zutreffen:
– Das jeweilige Land fällt in das oberste Drittel aller Länder gemessen am Bruttoinlandsprodukt
in USD.
– Das jeweilige Land hat eine Inflationsrate, die in das niedrigste Drittel aller Länder
fällt.
– Das jeweilige Land hat ein Haushaltsdefizit / eine Nettoneuverschuldung in Bezug
zum Bruttoinlandsprodukt, die in das niedrigste Drittel aller Länder fällt.
– Das jeweilige Land weist eine Brutto-Staatsverschuldung in Bezug zum Bruttoinlandsprodukt
aus, die in das niedrigste Drittel aller Länder fällt.
(…)
Der geänderte Verkaufsprospekt und die geänderten Wesentlichen Anlegerinformationen können
ab 15. Mai 2013 bei der Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Postfach 17 05 48, 60075
Frankfurt am Main, kostenfrei angefordert werden.
Die Gesellschaft bietet den Anlegern bis zum 15. Mai 2013 die kostenfreie Rücknahme ihrer Anteile
an.
Frankfurt am Main, Februar 2013
Universal-Investment-Gesellschaft mbH