Fondsverschmelzung Sal. Oppenheim Fonds

FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Sal. Oppenheim hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 22. Februar 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN Eurocash Plus R A0YCG0 SOP Aktien MarktNeutral R A1JBZ5


Die letzte Ausgabe sowie die letzte Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ hat über die FFB bereits stattgefunden. Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über diesteuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren. Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main, 10. Januar 2013

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An die Anleger der Sondervermögen
Eurocash Plus und SOP AktienMarktNeutral
Verschmelzung des Sondervermögens Eurocash Plus
auf das Sondervermögen SOP AktienMarktNeutral am 22. Februar 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das Sondervermögen Eurocash Plus (übertragender Fonds) am 22. Februar 2013 auf das Sondervermögen SOP AktienMarktNeutral (übernehmender
Fonds) zu verschmelzen.
Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Sondervermögens Eurocash Plus auf das Sondervermögen SOP AktienMarktNeutral.
Beide Fonds sind als richtlinienkonforme Sondervermögen gemäß Investmentgesetz (InvG) ausgestaltet. Depotbank für beide Sondervermögen ist Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co.
KGaA.
Das übertragende Sondervermögen soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlic hkeiten auf das übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden („Verschmelzung“
gem. § 2 Abs. 25 Nr. 1 InvG). Den Anteilinhabern der Anteilklasse R des übertragenden Sondervermögens Eurocash Plus werden Anteile an der Anteilklasse R des übernehmenden Sondervermögens SOP AktienMarktNeutral mit der Verschmelzung ausgegeben. Den Anteilinhabern der Anteilklasse I des übertragenden Sondervermögens Eurocash Plus I werden Anteile an der Anteilklasse I des übernehmenden Sondervermögens SOP AktienMarktNeutral I mit der Verschmelzung ausgegeben.
HINTERGRUND UND BEWEGGRÜNDE DER GEPLANTEN VERSCHMELZUNG
Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzung ist eine Steigerung des Anlagevolumens, um eine kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu errei

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chen. Zugleich wird durch die Bündelung der Vermögenswerte und die damit verbundenen Losgröße nvorteile die angemessene Risikostreuung durch die Kombination verschiedener Anlagen erleichtert.
ERWARTETE AUSWIRKUNGEN DER GEPLANTEN VERSCHMELZUNG Der übernehmende Fonds SOP AktienMarktNeutral verfolgt eine aktienbasierte „AktienMarktneutral“ – Anlagestrategie. Die Strategie zielt darauf ab, die Differenz in der Wertentwicklung zwischen einem (gekauften) Long-Portfolio und einem (verkauften) Short-Portfolio unabhängig von der Marktentwicklung zu maximieren. Das Long-Portfolio wird überwiegend aus Aktien (zu mindestens 51 % bezogen auf den Wert des Sondervermögens ) und Derivaten gebildet, die Short-Positionen werden durch den Einsatz von Derivaten umgesetzt. Die Netto-Position in Aktien sowie aktienbasierten Derivaten wird über Shor tpositionen auf maximal 50 % des Wertes des Sondervermögens reduziert. Das Anlageziel des übertragenden Fonds Eurocash Plus ist das Erreichen einer positiven Gesamtrendite in allen Marktphasen mit möglichst geringen Wertschwankungen. Damit ist keine Garantie verbunden. Für das Sondervermögen müssen zu mindestens 51 % verzinsliche Vermögensgegenstande (Bankguth aben, verzinsliche Wertpapiere mit kurzer Laufzeit bis zu 397 Tagen, Geldmarktfonds) erworben werden, die auf Euro lauten. Zusätzlich investiert der Fonds in eine Kombination aus drei Strategien: Erstens eine marktneutrale Aktienstrategie. Die zweite Strategie setzt auf Währungen. Die dritte Strategie setzt auf die Kombination unterschiedlicher Marktsegmente. Der Rendite-Risiko-Indikator im Sinne der wesentlichen Anlegerinformationen beträgt zum Zeitpunkt der Übersendung dieses Verschmelzungsplans für beide Sondervermögen einheitlich 3. Der Ausgabeaufschlag beträgt für SOP AktienMarktNeutral maximal 3 %, in der Anteilklasse R werden effektiv 3 % erhoben, während die Anteilklasse I effektiv ohne Ausgabeaufschlag zu erwerben ist. Der Ausgabeaufschlag beträgt für Eurocash Plus maximal 5 %, in der Anteilklasse R werden effektiv 5 % erhoben, während die Anteilklasse I effektiv ohne Ausgabeaufschlag zu erwerben ist. Die Verwaltungsve rgütung beträgt bei SOP AktienMarktNeutral maximal 1,5 % p.a., der effektive Satz beträgt in der Anteilklasse R 1,0 % p.a., in der Anteilklasse I 0,5 % p.a. Die Verwaltungsvergütung beträgt bei Eurocash Plus maximal 1,5 % p.a., der effektive Satz beträgt in der Anteilklasse R 1,2 % p.a., in der Anteilklasse I 0,4 % p.a. Die Depotbankvergütung des SOP AktienMarktNeutral beträgt maximal 0,10 % p.a. und effektiv 0,05 % p.a. Die Depotbankvergütung des Eurocash Plus beträgt maximal 0,20 % p.a., effektiv ebenfalls 0,05 % p.a. Im SOP AktienMarktNeutral wird eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von b is zu 20 % (Höchstbetrag) des Betrages, um den die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode die Entwic klung des EURIBOR 1 Monat in der Abrechnungsperiode um 2 % übersteigt, berechnet, jedoch höchstens bis zu 4 % des Durchschnittswerts des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode. Im Eurocash Plus wird eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 20 % des gesamten Mehrertrages der über EURIBOR 1 Monat + 200 Basispunkte hinausgehenden Portfoliorendite berechnet. Im Eurocash Plus wird anfalle nde Performance Fee zum Übertragungsstichtag am 22. Februar 2013 berechnet und fällig gestellt. Erträge werden bei SOP AktienMarktNeutral ausgeschüttet, Eurocash Plus thesauriert die Erträge.

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Die Mindestanlagesumme für SOP AktienMarktNeutral I beträgt 50.000 € , die Mindestanlagesumme im Eurocash Plus I beträgt 100.000 €. Beide R-Anteilklassen haben keine Mindestanlagesumme. Das Geschäftsjahr des übernehmenden Sondervermögens endet jeweils zum 31. Mai, das des übertragenden Sondervermögens zum 30. November. Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH beabsichtigt nicht, vor oder nach Wirksamwerden der Verschmelzung eine grundlegende Neuordnung der jeweiligen Portfolien vorzunehmen. Steuerlich hat die Verschmelzung der Fonds für die Anteilseigner keine Konsequenze n. Sie stellt kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes dar. Die unrealisierten Gewinne und Verluste des zu übertragenden Sondervermögens aus Finanzinnovationen gelten zum Übe rtragungsstichtag als zugeflossen (s. BMF-Schreiben vom 02.06.2005 zu § 14 InvStG, Stand März 2009).

Nachstehend finden Sie eine Gegenüberstellung der wichtigsten Fondsdaten.

ISIN

Eurocash Plus
Anteilklasse R: Anteilklasse I: DE000A0YCG06 DE000A0YCG14
SOP AktienMarktNeutral Anteilklasse R: Anteilklasse I: DE000A1JBZ51 DE000A1JBZ69
Anlagepolitik Das Anlageziel des Sondervermögens ist das Erreichen einer positiven Gesamtrendite in allen Marktphasen mit möglichst geringen Wertschwankungen. Damit ist keine Garantie verbunden. Für das Sondervermögen müssen zu mindestens 51 % verzinsliche Vermögensgegenstande (Bankguthaben, verzinsliche Wertpapiere mit kurzer Laufzeit bis zu 397 Tagen, Geldmarktfonds) erworben werden, die auf Euro lauten. Zusätzlich investiert der Fonds in eine Kombination aus drei Strategien: Erstens eine marktneutrale Aktienstrategie. Die zweite Strategie setzt auf Wahrungen. Die dritte Strategie setzt auf die Kombination unterschiedlicher Marktsegmente.
Das Sondervermögen verfolgt eine aktienbasierte „AktienMarktneutral“-Anlagestrategie. Die Strategie zielt darauf ab, die Differenz in der Wertentwicklung zwischen einem (gekauften) Long-Portfolio und einem (verkauften) Short-Portfolio unabhängig von der Marktentwicklung zu maximieren. Das Long- Portfolio wird überwiegend aus Aktien (zu mindestens 51 % bezogen auf den Wert des Sondervermögens ) und Derivaten gebildet, die Short-Positionen werden durch den Einsatz von Derivaten umgesetzt. Die Netto- Position in Aktien sowie aktienbasierten Derivaten
wird über Shortpositionen auf maximal 50 % des Wertes des Sondervermögens reduziert.
Verwaltungsvergütung Max. 1,5 % p.a., Anteilklasse R z.Zt. 1,2 % p.a., Anteilklasse I z.Zt. 0,4 % p.a., Max. 1,5 % p.a., Anteilklasse R z.Zt. 1,0 % p.a., Anteilklasse I z.Zt. 0,5 % p.a.
Erfolgsabhängige Vergütung Ja, 20 % über Euribor 1 Monat + 200 Basispunkte ,Ja, 20 % über Euribor 1 Monat + 2 %
Depotbankvergütung Max. 0,07 % p.a., z.Zt. 0,04 % p.a. Max. 0,10 % p.a., z.Zt. 0,05 % p.a.

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Risiko-Ertrags-Profil 3 3
Ausgabeaufschlag Max. 5 %, Anteilklasse R: z.Zt. 5 %, Anteilklasse I: z.Zt. ohne Ausgabeaufschla, Max. 3 %, Anteilklasse R: z.Zt. 3 %, Anteilklasse I: z.Zt. ohne Ausgabeaufschlag
Rücknahmeabschlag Keiner Keiner
Geschäftsjahr 01.12. – 30.11. 01.04. – 31.5.
Ertragsverwendung Thesaurierung Ausschüttung
Fondswährung EUR EUR
Fondstyp Richtlinienkonformes Sondervermögen Richtlinienkonformes Sondervermögen
Anlegerprofil Anleger, die bereits gewisse Erfahrungen mit den Finanzmärkten gewonnen haben Anleger, die bereits gewisse Erfahrungen mit den Finanzmärkten gewonnen haben
Garantie Nein Nein
Fondsmanager Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Fondsdomizil Deutschland Deutschland

RECHTE DER ANLEGER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERSCHMELZUNG
Anleger der Sondervermögen sind berechtigt, von der Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Alternativ können die Anleger des Sondervermögens Eurocash Plus  ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens Santander Rent OP umtauschen, das vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und von der OKAG verwaltet wird. Anleger des Sondervermögens SOP AktienMarktNeutral können ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens Santander Europäische Aktien OP umtauschen, das vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und von der von der Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH verwaltet wird. Das Rückgabe- bzw. Umtauschrecht kann bis einschließlich 15. Februar 2013 bei der Kapitalanlagegesellschaft geltend gemacht werden. Ausgegebene Anteilscheine des Sondervermögens Eurocash Plus werden zum Übertragungsstichtag durch die Clearstream Banking AG Frankfurt (Wertpapiersammelbank) bei den depotführenden Stellen eingezogen und mit Ablauf des Übertragungsstichtages kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des SOP Aktien- MarktNeutral R an die bisherigen Anteilscheininhaber des Eurocash Plus R übertragen. Unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses werden ebenso neue Anteile des SOP AktienMarktNeutral I an die bisherigen Anteilscheininhaber des Eurocash Plus I übertragen.
Auf Anfrage wird den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Prüfers gem. § 40c Absatz 2 InvG kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Prüfung erfolgt erst nach Abschluss der Ve rschmelzung.

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Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegeri nformationen“ des SOP AktienMarktNeutral liegt diesem
Informationsschreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH