Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der Internationales Immobilien-Institut GmbH

FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgendem Fonds:

Fondsname WKN ISIN Inter ImmoProfil 982006 DE0009820068

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen

FFB-Vertriebspartnerbetreuung

Frankfurt am Main 21. Dezember 2012

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Wichtiges Dokument mit der Bitte um umgehende Beachtung betreffend das

Immobilien-Sondervermögen INTER ImmoProfil (WKN: 982006)

 

der

Internationales Immobilien-Institut GmbH

iii-investments

Albrechtsstraße 14

80636 München

(die „Gesellschaft“)

Bekanntmachung über die Änderung der Allgemeinen und der Besonderen Vertragsbedingungen des Immobilien-Sondervermögens INTER ImmoProfil

Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) unseres Immobilien-Sondervermögens INTER ImmoProfil geändert hat.

Die Neufassung ist durch Änderungen des Investmentgesetzes infolge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und der Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (AnsFuG) sowie weiterer Vorschriften erforderlich.

Hierzu zählen die Einführung einer Mindesthalte- und einer Rückgabeankündigungsfrist der Anteile durch den Anleger. Demnach sind Anteilrückgaben über 30.000 Euro proKalenderhalbjahr nur noch dann möglich, wenn der Anleger die Anteile mindestens 24 Monate gehalten und dies durch unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung gegenüber seiner depotführenden Stelle angekündigt hat. Anteilrückgaben unter 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr je Anleger sind weiterhin ohne Einhaltung von Mindesthalte- oder Kündigungsfristen möglich. Die Mindesthaltefrist gilt für Anteile als erfüllt, die der Anleger vor dem 01.01.2013 erworben hat.

Außerdem wurden in § 12 der Besonderen Vertragsbedingungen die vom Sondervermögen zu tragenden Kostenarten geändert und die maximale der Gesellschaft zustehende  Verwaltungsvergütung auf einen Höchstsatz von jährlich bis zu 1,25 % des Durchschnittswertes des Sondervermögens angehoben sowie eine Mindestvergütung eingeführt.

Die Bewertung der Immobilien des Sondervermögens erfolgt künftig vierteljährlich anstatt nur jährlich.

Als weitere wesentliche Änderungen sind zudem die Verpflichtung zu einer Mindestausschüttung sowie geänderte Verfahren zur Rücknahmeaussetzung, der Kündigung und Abwicklung des Sondervermögens sowie der Fristen bei Änderungen der Vertragsbedingungen zu erwähnen.

 

Schließlich wird die Gesellschaft ab 01.01.2013 die Ausgabe effektiver Stücke einstellen. Neue Anteile werden nur noch in Globalurkunden verbrieft

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Die Änderungen treten zum 01.01.2013 in Kraft. Hiervon abweichend tritt die neue Kostenregelung in § 12 der Besonderen Vertragsbedingungen zum 01.04.2013 in Kraft. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gesellschaft iii-investments.de, im Bundesanzeiger, bei Ihren depotführenden Stellen sowie auf Anfrage bei der Gesellschaft selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Die Geschäftsführung