Änderung der Vertragsbedingungen bei MEAG Fonds

FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Änderung der Vertragsbedingungen bei MEAG Fonds Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN MEAG Nachhaltigkeit

A 161999 DE0001619997,MEAG ProInvest 975411 DE0009754119,MEAG ProZins A 975419 DE0009754192,MEAG EuroInvest A 975433 DE0009754333,MEAG EuroRent A 975744 DE0009757443,MEAG EuroBalance 975745 DE0009757450,MEAG EuroKapital 975746 DE0009757468,MEAG EuroFlex 975748 DE0009757484,MEAG EuroErtrag 978273 DE0009782730,MEAG GlobalBalance DF 978276 DE0009782763,MEAG GlobalChance DF 978278 DE0009782789,MEAG Osteuropa A A0JDAY DE000A0JDAY3,MEAG FairReturn A A0RFJ2 DE000A0RFJ25


Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem
Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen

FFB-Vertriebspartnerbetreuung

Frankfurt am Main 20. Dezember 2012

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Änderung der „Besonderen Vertragsbedingungen“ der Investmentfonds der MEAG

MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH

Der Gesetzgeber hat für alle bestehenden deutschen Investmentfonds (auch „Sondervermögen“ genannt) eine nachträgliche Genehmigungspflicht der Kostenregelungen eingeführt. Daher hat die MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH den Kostenparagraphen in den Besonderen Vertragsbedingungen ihrer Sondervermögen geändert. Der Kostenparagraph wurde an die mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) abgestimmten Muster-Kostenklauseln angepasst. Die unten aufgeführten Anpassungen wurden von der BaFin genehmigt.

Sie müssen nicht tätig werden, diese Änderung tritt automatisch zum 1. April 2013 in Kraft.

Nachfolgend haben wir Ihnen die Aufwendungen aufgeführt, die an das Muster angepasst wurden, wobei wir die Änderungen unterstrichen haben. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen, die dem Sondervermögen belastet werden dürfen:

– bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland;

–  Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen);

–  im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Depotbank und Dritte zu zahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steuern;

–  Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;

–  Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das Sondervermögen erhoben werden;

–  Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Sondervermögen;

–  Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung.

 

Die weiteren Aufwendungen, die dem Sondervermögen belastet werden dürfen, haben sich nicht geändert, sie wurden lediglich umformuliert. Hier sind insbesondere die Transaktionskosten zu erwähnen, die statt bisher in Absatz 3 nun neu als eigener Absatz eingefügt wurden. Der nachfolgende Absatz wurde entsprechend in der Nummerierung angepasst. Zudem wurde der gesamte Kostenparagraph gemäß dem BaFin-Musterredaktionell überarbeitet.

Mit Inkrafttreten der Änderungen erscheint auch eine aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospektes des Sondervermögens, die im Internet unter www.meag.com oder bei der MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH auf Anforderung kostenfrei erhältlich ist.

München, im Dezember 2012

Die Geschäftsführung