Änderung der Vertragsbedingungen bei Flossbach von Storch

FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung derVertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

 

Fondsname WKN ISIN, FvS Strategie SICAV – Defensiv R A0M43U LU0323577923, FvS Strategie SICAV – Balanced, Klasse F A0M43V LU0323578061, FvS Strategie SICAV – Ausgewogen R A0M43W LU0323578145, FvS Strategie SICAV – Wachstum R A0M43Y LU0323578491, FvS Strategie SICAV – Multiple Opportunities F A0M43Z LU0323578574, FvS Strategie SICAV – Multiple Opportunities R A0M430 LU0323578657

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaftenDatenträger.

Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

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Hinweis:

Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 42a Absatz 3 InvG den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.

Flossbach von Storch SICAV

4, rue Thomas Edison

L-1445 Luxemburg-Strassen

R.C.S. Luxembourg: B 133073

Mitteilung an die Anleger der Teilfonds

Flossbach von Storch SICAV – Stiftung

(WKN: A0M43S / ISIN: LU0323577766)

Flossbach von Storch SICAV – Defensiv

(Anteilklasse F: WKN: A0M43T / ISIN: LU0323577840)

(Anteilklasse R: WKN: A0M43U / ISIN: LU0323577923)

Flossbach von Storch SICAV – Ausgewogen

(Anteilklasse F: WKN: A0M43V / ISIN: LU0323578061)

(Anteilklasse R: WKN: A0M43W / ISIN: LU0323578145)

Flossbach von Storch SICAV – Wachstum

(Anteilklasse F: WKN: A0M43X / ISIN: LU0323578228)

(Anteilklasse R: WKN: A0M43Y / ISIN: LU0323578491)

Flossbach von Storch SICAV – Multiple Opportunities

(Anteilklasse F: WKN: A0M43Z / ISIN: LU0323578574)

(Anteilklasse R: WKN: A0M430 / ISIN: LU0323578657)

Hiermit werden die Aktionäre der oben genannten Teilfonds informiert, dass der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft, vorbehaltlich des Beschlusses der außerordentlichen Generalversammlung, beschlossen hat, die Verwaltung der Investmentgesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2013 an die Verwaltungsgesellschaft Flossbach von Storch Invest S.A., mit Sitz 23, Route d’Arlon, L-8009 Strassen zu übertragen und ihren Gesellschaftssitz in Folge dessen an den Gesellschaftssitz der neuen Verwaltungsgesellschaft zu verlegen.

Nachfolgend werden die Aktionäre auf die weiteren Änderungen hingewiesen, die zum 1. Januar 2013 in  Kraft treten.

1.) Änderung der Anlagepolitik der Teilfonds

Ab dem 1. Januar 2013 entfällt die Anlagemöglichkeit der Teilfonds in Single-Hedgefonds, sonstigen Sondervermögen im Sinne des § 90g des deutschen Investmentgesetzes („InvG“) sowie die Möglichkeit von Leerverkäufen. Als Single-Hedgefonds gelten in der Bundesrepublik Deutschland aufgelegte Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken und/oder Investmentaktiengesellschaften, deren Satzung eine den Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken vergleichbare Anlageform vorsieht (deutsche Single-Hedgefonds ) und/oder ausländische Investmentvermögen, die deren Voraussetzungen entsprechend erfüllen. Die Gesamtanlage der jeweiligen Teilfonds in Edelmetalle, Derivate und unverbriefte Darlehensforderungen darf

30% des Teilfondsvermögens nicht übersteigen. Derivate im Sinne des § 51 Abs. 1 InvG werden auf diese Grenze nicht angerechnet. Ebenfalls wird die Möglichkeit der Wertpapierleihe und von Pensionsgeschäften gestrichen. Die Anlage in Zielfonds wird auf 10% des jeweiligen Teilfondsvermögens begrenzt.

Im Übrigen bleibt die Anlagepolitik inhaltlich unberührt und wird lediglich konkretisiert sowie sprachlich und in der Darstellung überarbeitet.

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2.) Änderung der Vergütungsstruktur der Teilfonds

Für alle Teilfonds gelten folgende Änderungen der Gebührenstrukturen

Verwaltungsgebühr: Die monatliche Grundprovision entfällt für alle Teilfonds.

Depotbankgebühr: Die Depotbank erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Teilfondsvermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,09% p.a. des Netto-Teilfondsvermögens berechnet auf das monatlich ermittelte Gesamtvermögen der von der Flossbach von Storch Invest S.A. verwalteten Publikumsfonds („Fondsvolumen“). Die berechnete exakte Gebührenstaffel kann dem Verkaufsprospekt entnommen werden.

Zentralverwaltungsgebühr: Die Zentralverwaltungsstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Zentralverwaltungsvertrag eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,03% p.a. des Netto-Teilfondsvermögens, berechnet auf das monatlich ermittelte Gesamtvermögen der von der Flossbach von Storch Invest S.A. verwalteten Publikumsfonds („Fondsvolumen“). Die berechnete exakte Gebührenstaffel kann dem Verkaufsprospekt entnommen werden. Die monatliche Grundprovision entfällt für alle Teilfonds.

Register- und Transferstellengebühr: Die Grundvergütung der Register- und Transferstelle entfällt. Die Vergütung je Anlagekonto in Verbindung mit einem Sparplan und /oder Entnahmeplan senkt sich auf 40,- Euro p.a..

Es wurde weiterhin grundsätzlich die Möglichkeit aufgenommen, dass die Teilfonds etwaige Honorare des Verwaltungsrates der Investmentgesellschaft tragen können.

4.) Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises

Ausgabe- und Rücknahmepreise werden börsentäglich im Großherzogtum Luxemburg auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.fvsinvest.lu) veröffentlicht.

5.) Veröffentlichung von Mitteilungen

Informationen, insbesondere Mitteilungen an die Aktionäre, werden auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.fvsinvest.lu veröffentlicht. Darüber hinaus werden in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen für das Großherzogtum Luxemburg Mitteilungen auch im „Mémorial“ und im „Tageblatt“ sowie, falls erforderlich, in einer weiteren Tageszeitung mit hinreichender Auflage, publiziert.

Sämtliche Mitteilungen an die Aktionäre werden soweit eine Mitteilung gesetzlich vorgeschrieben ist in der Bundesrepublik Deutschland zusätzlich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Letzteres gilt insbesondere für sämtliche inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen der Satzung sowie weitere wichtige Informationen, die die Ausgabe und Rücknahme der Anteile betreffen.

6.) Taxe d’abonnement

Für alle Teilfonds wird zukünftig eine einheitliche taxe d’abonnement von 0,05% p.a. berechnet

Aktionäre, die nicht mit der vorgenannten Änderung einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 27. Dezember 2012 kostenlos zurückgeben. Bei den Zahlstellen, der Depotbank, der Vertriebsstelle, der Verwaltungsgesellschaft sowie der Investmentgesellschaft sind der aktualisierte Verkaufsprospekt nebst Satzung sowie die „wesentlichen Anlegerinformationen“ kostenlos ab dem 01. Januar 2013 erhältlich.

Luxemburg, im November 2012

Flossbach von Storch SICAV

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Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D- 60265 Frankfurt am Main.

Repräsentant und Vertriebsstelle in der Bundesrepublik Deutschland: Flossbach von Storch AG, Ottoplatz

1, D-50679 Köln.