Fonds – Verschmelzung: Warburg Fonds RP Global Sector Rotation R (D) A0MNEX

FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! FondsSpotNews 428/2012: Fondsverschmelzung Warburg Fonds. Warburg Invest hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 30. November 2012 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN

RP Global Sector Rotation R (D) A0MNEX RP Global Market Selection R (D) A0MNEZ

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 19. November 2012 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB ebenfalls noch bis zum 19. November 2012 möglich. Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.

Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.

Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.

Fordern Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft aus Ihrem FFB an. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument in Ihrem Depot um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Depotbank nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.