SJB – FondsHandel. Nachgefragt. Ab 1. Juni 2012 sind Anbieter unternehmerischer Beteiligungen gesetzlich verpflichtet, für interessierte Unternehmer und Führungskräfte ein sogenanntes Vermögensanlageninformationsblatt anzubieten. Auf maximal drei Seiten müssen ab sofort alle wesentlichen Informationen der Beteiligungsmodelle in verständlicher Sprache zusammengefasst werden. Das neue VIB übernimmt damit aus Sicht der Investoren im Bereich der geschlossenen Fonds die Funktion, die das Produktinformationsblatt (PIB) bei Investmentfonds hat. Mit der Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts setzt die Bundesregierung ihre Initiative zu mehr Anlegerschutz und Transparenz von Finanzinstrumenten fort. Der Verband geschlossener Fonds (VGF) weist darauf hin, dass der bereits verfügbare „Altbestand“ von rund 250 Beteiligungsmodellen, die in Deutschland für Investoren zur Verfügung stehen, weiter ohne ein VIB vertrieben werden kann. Das Emissionshaus Habona Invest aus München hat diese neue gesetzliche Pflicht eines VIB bereits vor dem neuen Stichtag erfüllt. Zum Beispiel bei seinen geschlossenen Fonds für Einzelhandelsimmobilien Habona 02 und Habona 03. Die Haftung für die Informationen des VIB liegt beim Anbieter der geschlossenen Fonds.